ᐅ Erdarbeiten gehen Los, brauche aber einen Tipp
Erstellt am: 25.02.14 12:45
aytex26.02.14 08:46
:.) der Baum bleibt, der ist Bebauungsplantechnisch festgesetzt, wobei ich beim Bauamt gewesen bin und diese Woche eine Rückmeldung bekomme ob es Sinn macht eine Beschneidung zu beantragen oder sogar wir Aussicht auf Erfolg hätten, wenn wir die Fällung beantragen würden. Wobei, auch im worst case Fall ist der Baum unkritisch und auch gesund und schön... Ich mag den Baum :-)
stefanh26.02.14 08:49
Ich würde das auskoffern auch direkt durchführen lassen wenn später eh noch Mutterboden drauf kommt.
Baum fällen ohne Genehmigung - würde ich nicht riskieren! Grade wenn man hier schon ein Bild von postet ;-)
fragri schrieb:
Hallo,
was denn mit dem großen Baum auf dem Foto ?
Würde den ggf. fällen, wenn er sehr nah am Haus steht...
Fall's Du einen Kaminofen geplant hast, ist das schonmal Brennholz für eine gewisse Zeit 😉
Grüße Fragri
Baum fällen ohne Genehmigung - würde ich nicht riskieren! Grade wenn man hier schon ein Bild von postet ;-)
aytex26.02.14 08:53
stefanh schrieb:
Ich würde das auskoffern auch direkt durchführen lassen wenn später eh noch Mutterboden drauf kommt.
Baum fällen ohne Genehmigung - würde ich nicht riskieren! Grade wenn man hier schon ein Bild von postet ;-)nee um gottes willen, das mach ich nicht, ganz besonders weil es sich um ein neubaugebiet handelt wo die Behörde ganz genau weiß wo noch welcher baum steht, unabhängig davon: einen baum ohne genehmigung zu fällen zieht ein ordnungswiedrigkeitsverfahren nach sich...
fragri26.02.14 09:21
Hi,
ich würde den Baum auch nicht unbedingt fällen!
Es kann nur unter Umständen auch eine Gefahr für das Gebäude von ihm ausgehen, wenn er zu nah am Haus steht. z.B bei Sturm.
Bei uns gibt es z.B keine Baumsatzung, soll heißen, wenn ich einen Baum auf meinem Grund fällen möchte, dann kann ich das in der vorgeschriebenen Zeit machen.
"Sie wollen Bäume fällen, Gebüsch roden oder entfernen lassen? Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig ist.
1. Auf privaten Flächen (Hausgärten) innerhalb der Bebauung
Seit die Baumschutzsatzung aufgehoben wurde, brauchen Sie vom 1. Oktober bis zum 28. Februar keine Genehmigung mehr. Außerhalb dieser Zeit sollen möglichst keine Rodungen durchgeführt werden. Vögel und andere Tiere - zum Beispiel Igel, Eichhörnchen - brauchen die Gehölze als Nist- Ruhe- und Futterplätze.
Den jährlichen Zuwachs bei Hecken dürfen Sie wegschneiden, zum Beispiel um Gehwege oder Einfahrten frei zu halten. Entfernen oder „auf den Stock setzten" (etwa kniehoch abschneiden) ist nur in der Winterzeit erlaubt.
Ganzjährig ist immer der Artenschutz zu beachten: Das bedeutet, Sie müssen die Bäume bzw. Gehölze auf Nester, Nisthöhlen, Eichhörnchenkobel durchsehen. Finden Sie solche, klären Sie mit der Unteren Landschaftsbehörde das weitere Vorgehen ab."
Gruß Fragri
ich würde den Baum auch nicht unbedingt fällen!
Es kann nur unter Umständen auch eine Gefahr für das Gebäude von ihm ausgehen, wenn er zu nah am Haus steht. z.B bei Sturm.
Bei uns gibt es z.B keine Baumsatzung, soll heißen, wenn ich einen Baum auf meinem Grund fällen möchte, dann kann ich das in der vorgeschriebenen Zeit machen.
"Sie wollen Bäume fällen, Gebüsch roden oder entfernen lassen? Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig ist.
1. Auf privaten Flächen (Hausgärten) innerhalb der Bebauung
Seit die Baumschutzsatzung aufgehoben wurde, brauchen Sie vom 1. Oktober bis zum 28. Februar keine Genehmigung mehr. Außerhalb dieser Zeit sollen möglichst keine Rodungen durchgeführt werden. Vögel und andere Tiere - zum Beispiel Igel, Eichhörnchen - brauchen die Gehölze als Nist- Ruhe- und Futterplätze.
Den jährlichen Zuwachs bei Hecken dürfen Sie wegschneiden, zum Beispiel um Gehwege oder Einfahrten frei zu halten. Entfernen oder „auf den Stock setzten" (etwa kniehoch abschneiden) ist nur in der Winterzeit erlaubt.
Ganzjährig ist immer der Artenschutz zu beachten: Das bedeutet, Sie müssen die Bäume bzw. Gehölze auf Nester, Nisthöhlen, Eichhörnchenkobel durchsehen. Finden Sie solche, klären Sie mit der Unteren Landschaftsbehörde das weitere Vorgehen ab."
Gruß Fragri
Der Da26.02.14 15:08
lass dir keinen großen Hügel aufschütten. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung.... den bekommste dann später nur wieder mit nem Bagger weg. Wir haben es nach dem Sommer von hand versucht.... Bretthart. keine Chance.
Dein Boden sieht doch harmlos aus.... Einfach nächstes Jahr mit ner Fräse durch. Auf die Wurzeln vom Baum achten....
Dein Boden sieht doch harmlos aus.... Einfach nächstes Jahr mit ner Fräse durch. Auf die Wurzeln vom Baum achten....
K1300S26.02.14 18:45
Wie schon geschrieben: Bis Du mit dem Garten anfängst, wird ohnehin alles wieder zugewachsen sein. Also nimm es locker, bau Dein Haus, und wenn der Garten an der Reihe ist, rückst Du dem Unkraut zu Leibe. Alles andere macht IMHO keinen großen Sinn.
Viel Glück
K1300S
Viel Glück
K1300S
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