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ᐅ Erbfallfrage bei Baufinanzierung


Erstellt am: 03.03.2017 11:34

Manon Winter 03.03.2017 11:34
Guten Tag,

mein Freund hat vor 12 Jahren ein Haus gebaut und natürlich finanziert. Nun hat er mich gestern mit in den Vertrag genommen. Das heißt, sollte ihm was passieren, geht das ganze auf mich über. (Haus muss zum jetzigen Zeitpunkt noch 9 Jahre abbezahlt werden). Nun meine Frage: Das ist doch so gesetzlich nicht wirklich richtig oder? Ich bin kein Erbe und würde dementsprechend das Haus auch nicht erben, richtig?
Die Situation ist diese. Mein Freund hat keine Familie mehr, außer irgendwo Halbgeschwister, die er aber nie kennengelernt hat und nicht weiß, ob sie noch leben, ob sie Kinder hatten/haben oder ähnliches. Wenn ich das richtig weiß, würden trotzdem diese Halbgeschwister als Erben eintreten. Hat die Eintragung mit meinem Namen in der Finanzierung überhaupt einen Wert? Oder muss er zusätzlich noch ein Testament erstellen?
Wenn uns da irgendjemand helfen könnte wären wir dankbar. :-)

Vielen Dank im Voraus!

MfG
M. Winter

Lanini 03.03.2017 11:57
Er hat dich mit in den Finanzierungsvertrag schreiben lassen, verstehe ich das richtig? Stehst du denn auch mit im Grundbuch? Das Grundbuch regelt die Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung hat damit nichts zu tun, da geht es nur darum, wer für die Schulden aufkommt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hängst du nun finanziell mit drin und darfst das Haus mit abbezahlen, hast aber keinerlei Eigentum am Haus 🤨. Auch nicht im Erbfall (bezahlen darfst du dann aber - soweit ich weiß - trotzdem). Ist dir das so bewusst?

Zum Thema Erbrecht: Sollten wirklich kein Ehepartner, keine Kinder/Enkel und/oder keine Eltern vorhanden sein, würden tatsächlich die Halbgeschwister erben. Ihr seid nicht verheiratet, also erbst du nicht (daran ändert auch nichts, dass du mit in der Finanzierung hängst). Hierfür müsste dein Freund in der Tat ein Testament erstellen, in dem er dich als (alleinige) Erbin einsetzt. Ein Pflichtteilsrecht haben Geschwister meines Wissens nach nicht, sodass das Haus im Erbfall komplett dir gehören würde - wie gesagt vorausgesetzt, er setzt dich in einem Testament als alleinige Erbin ein. Beachte aber die Erbschaftssteuer. Da ihr nicht verwandt und nicht verheiratet seid, hast du nur einen geringen Freibetrag (ich glaube 20.000 €?). Alles darüber muss dann versteuert werden - und zwar mit einem Steuersatz von 30 %!!!

Wollt ihr heiraten? Das wäre die einfachste Lösung. So würdest du auch ohne Testament Erbin werden. Beachte aber: Ein Testament wäre wohl auch als verheiratetes Paar nötig; ich will mich nicht festlegen, aber in dem Fall (verheiratet, kinderlos) erbt der Ehegatte dann glaube ich 3/4 von gesetzeswegen gegenüber Halbgeschwistern. Das restliche Viertel ginge dann nur mit Testament. Allerdings haben Ehegatten einen wesentlich höheren Freibetrag bei der Erbschaftssteuer (500.000 €), sodass mit einer Heirat dieses "Problem" schonmal gelöst wäre.

Wirst du noch mit ins Grundbuch eingetragen? Dann würde dir ja ohnehin schon ein Anteil vom Haus gehören. Du würdest dann im Erbfall (mit Testament) nur seinen Anteil vom Haus erben, da der Rest dir ja schon gehören würde. Das würde - bei Unverheirateten - je nach Wert des Hauses zumindest einen Teil der Erbschaftssteuer sparen. Allerdings fällt beim Übertragen des Grundbesitzes auch Schenkungs- oder grunderwerbsteuer an (Höhe weiß ich nicht). Verheiratete haben bei der Schenkungssteuer auch (höhere) Freibeträge als Unverheiratete, glaube ich!

Kurzum: Geht zum Anwalt, lasst euch beraten, was in eurer Situation am besten ist. In eurer Situation gibt es viele Konstrukte, die möglich wären. Überlegt euch, ob ihr eventuell heiraten möchtet. Denn damit wäre vermutlich schonmal ein Großteil der "Probleme" behoben; insbesondere was die Steuersache angeht (egal ob im Erbfall oder bei Eigentumsübertragung)! Was nützt es, wenn du im Testament stehst und erbst, aber stattdessen (je nach Hauswert) ordentlich Steuern zahlen musst.

Alle Angaben ohne Gewähr 😀.

Alex85 03.03.2017 12:00
Du musst ins Grundbuch. Wenn ihr beide dort drinne steht und er stirbt, geht sein Anteil aber dennoch entsprechend der Erbfolge nicht an dich.
Lasst euch fachkundig beraten. Das Testament ist das wichtige, die Nummer mit der Finanzierung hättet ihr euch sparen können

HilfeHilfe 03.03.2017 12:39
ich würde mich da auch rechtlich beraten lassen. schließe mich da den Vorrednern an. Es kann nicht schaden das du ins Grundbuch kommst. Die Finanzierung hast du ja schon an der Backe...

ypg 03.03.2017 12:43
Erbrecht ist eine mit der komplexesten ...
Ihr müsst unbedingt einen Erbrechts-Anwalt konsultieren. Da kommt ihr nicht drumrum!
Viel Glück!


In aller Kürze Grüsse

Musketier 03.03.2017 13:38
Nicht nur der Erbfall ist ein Risiko. Auch die Trennung stellt ein nicht unerhebliches Risiko dar.
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