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ᐅ Erbbaurecht Erfahrungen - Kostenfalle oder kein Problem?


Erstellt am: 24.01.18 19:43

A
Alex85
26.01.18 06:34
In den letzten 7 Jahren stieg der VPI etwa 9,5%. In einer Zeit vermeintlich niedriger Inflation.

Das Argument „in x Jahren sind das Peanuts“ ist ungültig, wenn die Pacht einen Index gekoppelt ist
N
Nordlys
26.01.18 08:44
Wenn die Rate stimmt ist es die alte Frage: Kauf ich Auto oder Leasing? Es ist nicht ausgemacht, dass im Erbpachtvertrag eine Dynamik drin ist. Ist nicht immer so.
Y
ypg
26.01.18 12:13

Tabelle mit Verbraucherpreisindex und Einzelhandelspreisen (1991–2029) mit Farbcodierung.



Berechnungen zur Erbbauzinsanpassung 2018: Formeln, Varianten 4/5 Jahre, Werte 3,41% und 5,00%


Aus aktuellem Anlass habe ich unser Papier griffbereit [emoji2]
I
Ingolf1975
17.10.19 20:49
Hallo Maline.
Wie ist es denn mit der Erbpacht und den 45000€ ausgegangen?
F
Fleckenzwerg
23.10.19 11:14
Das würde mich auch interessieren. Wir bekommen hier auch fast ausschließlich Grundstücke mit Erbbauzins. Wahrscheinlich kommen wir an eins von der kath. Kirche. Auch hier werden voraussichtlich Erschließungskosten beim Abschließen des Erbbauvertrages fällig.
Zu bedenken ist folgendes. Oft werden viele Pflichten des Grundstücks>>eigentümers<< auf den Pächter übertragen. Viele Kommunen erheben beim Straßenausbau oder Erneuerungen Gebühren von den anliegenden Grundstückseigentümern. Das sind nicht selten >10.000€ und könnte u.U. auf euch abgewälzt werden. Bei einem Neubaugebiet wird das wohl erst in frühestens 20 Jahren der Fall sein, weil dort ja erst mal alles neu ist. Dennoch, prüft den Erbbauvertrag auf entsprechenden Klauseln.
Und: Sag niemals nie. Bekannte von uns hatten ein Erbbaugrundstück der Kirche und haben es dann nach etwa 20 Jahren zum Kauf angeboten bekommen. Zu welchem Preis und inwieweit der bereits gezahlte Erbbauzins verrechnet wurde weiß ich nicht.
N
nordanney
23.10.19 11:30
Fleckenzwerg schrieb:

Zu bedenken ist folgendes. Oft werden viele Pflichten des Grundstücks>>eigentümers<< auf den Pächter übertragen.
Das ist bei allen Verträgen, die ich kenne so. Der Erbbauberechtigte ist dem Eigentümer in allen Rechten und Pflichten gleichgestellt. Das ist gerade der Sinn des Erbbaurechts. Der Geber gibt sein Grundstück nicht weg, hat aber in der Regel 99 Jahre nichts mehr mit dem Grundstück zu tun (außer seine Erbpacht zu kassieren und bei Verkauf/Belastung zuzustimmen).
erbbauzinspflichten