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ᐅ Entwässerung der Einfahrt - Pflicht oder nicht?!


Erstellt am: 05.06.17 10:29

A
Alex85
06.06.17 12:33
Jo, daher sind zB Rigolen, die nicht mindestens 1m über Grundwasserhöchststand liegen, auch nicht genehmigunsfähig afaik
7
77.willo
06.06.17 13:58
Ja. Ist bei uns auch so. Wir dürfen aber nur das Dach in diese entwässern und nicht die Auffahrt oder Wege.
P
Payday
12.06.17 18:26
77.willo schrieb:
Ja. Ist bei uns auch so. Wir dürfen aber nur das Dach in diese entwässern und nicht die Auffahrt oder Wege.
so siehts aus
Jo, daher sind zB Rigolen, die nicht mindestens 1m über Grundwasserhöchststand liegen, auch nicht genehmigunsfähig afaik

wie soll das gehen bei 2 Meter tiefen Grundwasser? die rigole hat ja auch eine gewisse Höhe?1

hast du mal den genauen Wortlaut aus euren Bebauungsplan ?

das das Regenwasser nicht in die öffentliche Entwässerung darf ist mittlerweile ja weit verbreitet. die kanäle können deutlich kleiner dimensioniert werden und sind bei Starkregen nicht gleich völlig überlastet. denn eigentlich sagt die bauordnung genau das Gegenteil, das die regenentwässerung zwangsweise mit ran muss.

ich kann nur empfehlen sein Haus etwas höher als der Rest zu bauen ^^ und eine anständige Versickerung einzubauen. selbst bei hohen Grundwasser funktionieren rigolen noch einwandfrei (zb von graf mit einer einbauhöhe von 50cm).
K
Knallkörper
12.06.17 18:35
Payday schrieb:
selbst bei hohen Grundwasser funktionieren rigolen noch einwandfrei

Nun, die Physik werden sie nicht überlisten und ein Hochwasser leitest du nicht auf deinem Grundstück allein ab. Haus höher setzen als der Rest: Klar, sollte man machen, wenn möglich. Geht oft nur beim Bungalow.
rigolengrundwasser