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ᐅ Entkalkungsanlage nach Hausbau steuerlich absetzbar?


Erstellt am: 23.12.18 22:27

H
hanse987
24.12.18 15:57
HilfeHilfe schrieb:
Aber doch nicht wenn die Anlage unmittelbar an Fertigstellung aufgestellt wurde ?

Doch das geht. Ich hab vor einiger Zeit mal mit meiner Steuertante gesprochen. Alles was nach der Meldung des Einzugs noch gemacht wird, kann man bei der Steuer ansetzen. Natürlich nicht das Material und auch nur bis zu einer Grenze.
H
hemali2003
20.06.19 21:12
Mal kurz zur Info: ich könnte die Lohnkosten problemlos absetzen!
H
hampshire
20.06.19 23:05
Ja, das kannst Du, wenn
1. Das Haus fertig gebaut ist - das ist es.
2. Es keine Restarbeiten mehr sind - das ist es nicht.
3. Du nicht bereits über die Höchstgrenze Lohnkosten von anderen Handwerkerrechnungen geltend machst. - das ist mit der Informationslage unklar.
H
HilfeHilfe
21.06.19 06:43
hampshire schrieb:

Ja, das kannst Du, wenn
1. Das Haus fertig gebaut ist - das ist es.
2. Es keine Restarbeiten mehr sind - das ist es nicht.
3. Du nicht bereits über die Höchstgrenze Lohnkosten von anderen Handwerkerrechnungen geltend machst. - das ist mit der Informationslage unklar.

halte ich dagegen ^^ kommt auf das FA an. Im Westen winken die es so durch ... bei uns war es noch im Bau und vom Vertrag Separat berechnet.

Hat geklappt

gerade wo man Belege nicht einreichen muss kann es schon mal klappen
H
hampshire
21.06.19 08:09
Wenn das Haus noch im Bau ist, gilt die Regelung nicht (siehe Punkt 1). Nicht berechtigten Anspruch wissentlich ohne Beleg geltend machen - unabhängig davon, ob es geklappt hat - gefällt mir nicht.
H
HilfeHilfe
21.06.19 08:19
hampshire schrieb:

Wenn das Haus noch im Bau ist, gilt die Regelung nicht (siehe Punkt 1). Nicht berechtigten Anspruch wissentlich ohne Beleg geltend machen - unabhängig davon, ob es geklappt hat - gefällt mir nicht.


man macht auch mal Fehler.... weisst

gibt die großen Fische und die kleinen
lohnkosten