Energieexperte verweigert weitere Betreuung

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Die Einstufung als Sanierung kam direkt vom Bauamt nach mehreren Gesprächen und interne Absprachen.
Da sehe ich zwar nicht den einzigen, aber doch einen wesentlichen springenden Punkt (und eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß ein anderes Bauamt zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangen kann). Im vorliegenden Fall konnte man wenn ich recht erinnere das "Einfamilienhaus" als "freistehende Eigentumswohnung in einem Ensemble" lesen, was in Deinem Fall ja nicht gegeben wäre. Auf die gesamte WEG bezogen war hier also argumentierbar, es würde ja nur ein unwesentlicher Teil von der Maßnahme berührt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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