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ᐅ Energieausweis - Welche Unterlagen werden benötigt?


Erstellt am: 19.05.20 19:33

lin0r8719.05.20 19:33
Guten Tag liebe Gemeinde,
wie ich schon oft geschrieben habe, sind wir zur Zeit am Bauen und sind glücklich darüber, bald unser Eigenheim zu haben.
Gebaut wird eine Doppelhaushälfte mit 148qm im KfW55 still.

Laut Bauträger dürfen wir unsere Gewerke auch in Eigenleistung erbringen. Sprich: Die passenden Handwerker selbst suchen.
Nun haben wir dies dreimal gemacht und der Bauträger war nicht erfreut darüber. Keine Ahnung ob die eine Provision oder Ähnliches erhalten, jedoch wir sparen eine Menge Geld! Die Unterschiedliche belaufen sich zwischen 2000€ - 4000€, gegenüber dem Handwerker des Bauträgers.
Man hat auch weiter bemerkt, das wir ziemlich gedrängt werden.
Unsere Gewerke in Eigenleistung waren alle im ablaufender des Bauträgers.
Nun stelle ich mir die Frage, welche Unterlagen für einen Energieausweis benötigt werden..?
Klar ist, das die U Werte der Fenster und der Dämmung eine große Rolle spielen.
Diese sind eingereicht worden, inkl. Einer Fachunternehmererklärung des Handwerkers.

Jetzt möchte mein Bauträger bzw. angeblich der Statiker eine Rechnung sowie den Auftrag von unseren eigenen Gewerken.

Ist das Normal??? Was geht denen das überhaupt an?
Die möchten die Zahlen offen auf dem Tisch liegen sehen. So sagt mir das der Bauträger.

Könnt Ihr mir sagen, ob das üblich ist? Gibt es verschiedene Etappen der Überprüfung?
lin0r8719.05.20 19:48
*im Baufenster des Bauträgers
Tina mit K19.05.20 20:03
Ich habe damit keine Erfahrung, aber wenn seine "Ausrede" ist das er anhand der Rechnung die ganz genauen Artikel die verbaut worden sind für den Energieausweis ist, dann schick doch ne Rechnung mit geschwärzten Beträgen. Das nützt seiner Neugier ja gar nichts und für den Ausweis muss er nicht wissen was ihr bezahlt habt. Ich glaube der ist eher stinkig, dass ihr fremd vergeben habt und ihm Geld durch die Lappen ging.
guckuck220.05.20 07:37
Ja es gibt „unterschiedliche Etappen der Überprüfung“. Für den Bauantrag reicht man den vorläufigen Wärmeschutznachweis ein, der auf angenommenen Materialien basiert. Zum Ende des Baus wird der Wärmeschutznachweis mit realen Zahlen korrigiert, sofern nötig. Der Ersteller muss sich vergewissern können, was verbaut wurde. Ob dazu ne Rechnung offengelegt werden muss ... es ist sicher für alle der bequemste Weg.
Als Alternative kämen mir Erklärungen der Eigengewerke in den Sinn mit Benennung der Baustoffe und deren Eigenschaften. Oder du schwärzt die Beträge auf der Rechnung.
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