ᐅ Elektroinstallation durch Freund - Abnahme wegen Versicherung "Pflicht"?
Erstellt am: 02.08.25 10:30
11ant02.08.25 18:20
nordanney schrieb:
[...] Elektriker, der die Anlage abnimmt und ein Prüfprotokoll erstellt. Pass aber auf, dass das Protokoll beim Brand nicht mit verbrenntDas kann man ja beim Amtsgericht hinterlegen *LOL*https://www.instagram.com/11antgmxde/
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MachsSelbst02.08.25 21:02
Und da er dir das wahrscheinlich für ne Kiste Bier macht, ohne schriftlichen Auftrag, wird er im Schadensfall nie bei dir gewesen sein. Beweise das Gegenteil...
Ist halt ein Graubereich. Immerhin machst du es nicht selbst, sondern holst dir jemanden, der es kann.
Wenn er in der Industrie arbeitet, kann er sich vielleicht einen VDE-Tester leihen? Damit die nötigen Messungen machen, fertig.
Willst du es rechtlich sicher, muss das ein Meisterbetrieb messen, protokollieren und unterschreiben. Kostet dann natürlich.
Ist halt ein Graubereich. Immerhin machst du es nicht selbst, sondern holst dir jemanden, der es kann.
Wenn er in der Industrie arbeitet, kann er sich vielleicht einen VDE-Tester leihen? Damit die nötigen Messungen machen, fertig.
Willst du es rechtlich sicher, muss das ein Meisterbetrieb messen, protokollieren und unterschreiben. Kostet dann natürlich.
*Dipol*02.08.25 21:41
BoPaDi24 schrieb:
ein guter Freund von mir ist gelernter Elektriker und arbeitet als Industrieelektriker.Siehe NAV § 13 zu Installationen.BoPaDi24 schrieb:
Die Frage die sich mir nur stellt ist, ob das Probleme mit der Versicherung geben kann weil ich dann ja keine Rechnung etc. für die Arbeiten habe.Bei einem Sach- oder gar Personenschaden kommt es primär darauf an, dass die Anerkannten Regeln der Techik (= Normminimum) eingehalten wurden und bei normkonformer Ausführung weniger auf die Qualifikation des Ausführenden und ob der einen Eintrag bei einem VNB hat, den dein Freund offensichtlich nicht vorweisen kann.BoPaDi24 schrieb:
Muss ich die Installation dann im Anschluss von einem anderen Elektriker abnehmen lassen?Auch Elektriker mit Eintrag bei einem VNB üben keine hoheitlichen Aufgaben wie Statiker oder Bezirksschorni aus, weshalb der Elektriker mit Konzession nicht das Kombinationswerk eines Laien und eines Industrieelektrikers "abnimmt". Hingegen nimmst du als Auftragnehmer dessen Dienstleistung als Prüfung ab.BoPaDi24 schrieb:
Kann mir nicht so Recht vorstellen, dass sich das ein Elektriker an tut .Flüchtige "Abnahmen zum fairen Preis" sind ein eigenes Geschäftsfeld. Bei solchen Schnellkontrollen oder telepathischen "Fernabnahmen" wird gewöhnlich missachtet, dass der anmeldende Elektriker fremde Leistungen nicht mit seinem Namen decken darf.ypg02.08.25 21:44
BoPaDi24 schrieb:
Werde ich checken - danke. Angenommen da steht nichts dazu darf ich dann folgern, dass nichts spezielles verlangt wird?Versicherungen unterscheiden zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.Sie werden sicherlich keine alten Rechnungen fordern, die mit verbrannt sein können, sondern stehen in der Beweispflicht. Dafür gibt es dann Gutachter.
Deine Problematik gibt es wie beschrieben auch nicht, denn auch Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben. Und es gibt auch das Gesetz der Nachbarschaftshilfe.
Allerdings kann man natürlich völlig rechtskonform die Elektrik fachgerecht abnehmen lassen, falls man meint, dass der Fachmann nicht DIN-getreu arbeitet.
MachsSelbst02.08.25 22:03
Bei einem elektrotechnischen Laien geht man grundsätzlich davon aus, dass er die Arbeiten mangels Ausbildung nicht fachgerecht ausführen kann... alles andere wäre vollkommen absurd.
Nachbarschaftshilfe, ja. Aber welcher Elektriker ist so dusselig, dass er nach einem Brand zugibt die Unterverteilung in diesem Rahmen angeschlossen zu haben? Dem möchte ich die Hand schütteln, ehrlich.
Gibt er das tatsächlich zu und der Brand ist dort entstanden, ist er zivilrechtlich geliefert, wegen Schadenersatz. Betriebe sind gegen solche Fehler oft versichert, als Privatperson eher selten...
Aber letztlich. Traust du deinem Kumpel nicht? Dann lass es ne Firma machen.
Nachbarschaftshilfe, ja. Aber welcher Elektriker ist so dusselig, dass er nach einem Brand zugibt die Unterverteilung in diesem Rahmen angeschlossen zu haben? Dem möchte ich die Hand schütteln, ehrlich.
Gibt er das tatsächlich zu und der Brand ist dort entstanden, ist er zivilrechtlich geliefert, wegen Schadenersatz. Betriebe sind gegen solche Fehler oft versichert, als Privatperson eher selten...
Aber letztlich. Traust du deinem Kumpel nicht? Dann lass es ne Firma machen.
ypg02.08.25 22:59
MachsSelbst schrieb:
Nachbarschaftshilfe, ja. Aber welcher Elektriker ist so dusselig, dass er nach einem Brand zugibt die Unterverteilung in diesem Rahmen angeschlossen zu haben? Dem möchte ich die Hand schütteln, ehrlich.
Gibt er das tatsächlich zuDer ist gut! Danach wird gar nicht gefragt. Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beim letzteren wird gezahlt, weil auch nur ein technischer Defekt.Ähnliche Themen