ᐅ Elektro - Ab wann darf man einen Zählerschrank installieren
Erstellt am: 08.09.21 14:42
BBaumeister08.09.21 15:56
Bei uns war es ausreichend, dass alleine der Raum abschließbar war. Wir hatten zu dem Zeitpunkt weder eine Haustür, noch Fenster. In den Kellerraum hat der Maurer einfach eine abschließbare Blechtür gesetzt. Das war ausreichend.
11ant08.09.21 16:13
Üblicherweise haben die regionalen Stromversorger eine Bauherrenberatung. Die sagen Dir auch, wer von ihnen konzessionierter Installateur ist, um den Zählerschrank anzuschließen. Hat Euer GU es geschafft, "Fleischerhäuser" zu hinterlassen ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Kishihmen schrieb:Wo Du selbst nicht Auftraggeber bist, wird der Elektriker von Dir ins Leere fordern.
Der Elektriker hat auch kein Geld vom GU bekommen und will das Geld jetzt von uns haben. Da wir den GU aber schon deutlich überzahlt haben, kann ich nicht noch für die Dienstleister der GU die Rechnungen übernehmen.
Tolentino schrieb:Ich wies glaube ich auch den hiesigen TE schon darauf hin, daß Insolvenzgerichte erst auf Antrag tätig werden. Klassische Fremdantragsteller sind die Krankenkassen. Bei einem Briefkasten-GU fallen die ggf. aus, und die Subunternehmer gehen oft "lieber" selber Pleite als sich mit ihren Möglichkeiten in solchen Fällen zu beschäftigen. Ohne Antrag kommt kein Gutachter, und wird folglich auch kein Gutachter zum Verwalter. Bis dann ein Staatsanwalt den Verschleppungsverdacht überhaupt riecht, sind die Bauruinen längst verfallen. Also erst mal fix zum Anwalt und den die Lage checken lassen. Gegebenenfalls sind da erst´mal Geldmittel des GU arrestierungsbedürftig. Und der Bursche selber kann wenn kein Verfahren gegen ihn vorliegt auch noch munter ausreis(s)en. Mit etwas Pech sagt der Stromversorger, man möge erst einmal das Konto ausgleichen - denn auf seinen eigenen Namen wird der Elektriker den Baustrom nicht angemeldet haben, und ein häufig klammer GU auch am ehesten in Vollmacht auf den Bauherrn. Ein in den Sand gesteckter Kopf ist da schneller unter der Guillotine als man denkt :-(
Vor allem, wenn der GU nen Insolvenzverwalter kriegt,
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ypg08.09.21 22:30
Kishihmen schrieb:
oder ob es ggf. möglich bzw. erlaubt ist, den Zählerschrank bereits jetzt im Keller zu montieren und anzumelden so dass man hinterher nicht mehr auf Baustrom angewiesen ist.Ich weiß nicht, ob Du Dir damit einen Gefallen tust.Der Betzbetreiber braucht ja ne Leitung zum Haus. Und die wird meist oder oft (wegen der Kosten) dann gleich für Wasser und ggf Gas oder Tekekom zusammen erledigt. Wenn Du also das ein oder andere noch später brauchst, muss 2 mal gebuddelt werden.
Einfach mal anrufen.
Tolentino schrieb:
Ohne die Hintergründe zu kennen, die Zum Baustopp geführt habenEs gab kein Baustopp. Baustopp ist eine behördliche Maßnahme und kein Stillstand GU- oder Bauherrenseits.BBaumeister10.09.21 08:21
ypg schrieb:
Ich weiß nicht, ob Du Dir damit einen Gefallen tust.
Der Betzbetreiber braucht ja ne Leitung zum Haus. Und die wird meist oder oft (wegen der Kosten) dann gleich für Wasser und ggf Gas oder Tekekom zusammen erledigt. Wenn Du also das ein oder andere noch später brauchst, muss 2 mal gebuddelt werden.
Einfach mal anrufen.Es macht auf jeden Fall Sinn, alle Hausanschlüsse auf einmal in den Keller legen zu lassen, einschließlich Telekom. Bei uns waren das gut 4.500 €für Gas, Strom und Wasser und weitere 800 für die Telekom.
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