Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?

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Frelili

Ich dachte, dass Kind soll schon vor Umschreibung einziehen?
...
Ja. Soll/will und darf es. Aber zunächst mal ohne Miete und ohne Mietvertrag. Eben nur rein, Wohnort anmelden, einfach erstmal nur dort wohnen. Kind kommt aus dem Ausland zurück und braucht eine Bleibe. Warum fremd mieten, wenn die Whg. da ist und leer steht, ... das ist der Background.
 
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nordanney

Ja, wollen sie. Gerne auch in 1,5 oder in 2 Jahren. Aber auf absehbare Zeit, ja. Als Zweitwohnung im sehr ländlichen Bereich.
Mal ganz doof gefragt: Was soll dann der ganze Unfug mit Schenkung, Nießbrauch und dem ganzen Drumherum? Außer sinnloser Kosten produziert man damit doch keinen Mehrwert. Warum macht Ihr das?
 
F

Frelili

Oh. Ist Nießbrauch denn nicht ein sehr gängiges und häufig angewandtes Procedere? Liest sich jetzt so, als sei es total exotisch.

Die Ideen waren:

  • Schenkung zu Lebzeiten (angeblich machen das viele Leute so)

  • Nießbrauch, weil die Whg. später im Horizont 1-3 Jahre vom Schenkenden noch selbst genutzt werden möchte

  • "Drumherum", was meinst Du noch, genau?

Gruss
 
N

nordanney

Oh. Ist Nießbrauch denn nicht ein sehr gängiges und häufig angewandtes Procedere? Liest sich jetzt so, als sei es total exotisch.
Ist es tatsächlich.

Die Ideen waren:

  • Schenkung zu Lebzeiten (angeblich machen das viele Leute so)

  • Nießbrauch, weil die Whg. später im Horizont 1-3 Jahre vom Schenkenden noch selbst genutzt werden möchte
Ein Nießbrauch hat absolut nichts mit Nutzung durch den Schenkenden zu tun. Dazu habt Ihr kein Recht. Das löst man mit einem Wohnrecht.

Drumherum = kostenfreie Nutzung, Schenkung, Vermietung, Eigennutzung, Notarkosten für alles, Unbeleihbarkeit für die Bank (sofern Nießbrauch im Vorrang).

Du hast noch immer nicht gesagt, warum Ihr das wirklich machen wollt.
 
S

saralina87

Oh. Ist Nießbrauch denn nicht ein sehr gängiges und häufig angewandtes Procedere? Liest sich jetzt so, als sei es total exotisch.

Die Ideen waren:

  • Schenkung zu Lebzeiten (angeblich machen das viele Leute so)

  • Nießbrauch, weil die Whg. später im Horizont 1-3 Jahre vom Schenkenden noch selbst genutzt werden möchte

  • "Drumherum", was meinst Du noch, genau?

Gruss
Ein Nießbrauch kommt bei Landwirtschaften im Zuge der vorweggenommen Erbfolge öfter mal vor, bei eurem Konstrukt wäre mir jetzt eher sowas wie ein Wohnrecht eingefallen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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