Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?

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Zuletzt aktualisiert 04.10.2024
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Frelili

auf 8 Seiten wurden hier die wildesten Spekulationen angestellt wobei auf eurer Seite schon viel falsch gelaufen ist. Welches Haus in ländlicher Umgebung ist 600t€ Wert. Warum wurde es nicht vermietet obwohl noch Schulden drauf sind.? Der ganze Aufwand mit Mietvertrag, Nießbrauch, Schenkung ist alles unnötig. Die Schulden müssen vorher geklärt werden, wer die übernimmt und zahlt. Eine Finanzierung für jemand der gerade aus dem Ausland zurückkommt für ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück ist schwierig. Der Wert ist unter der Grenze von je 400t€ daher sowohl ohne Schenkungssteuer als auch später ohne Erbschaftssteuer. Jeder kann überall einziehen ohne Mietvertrag, ohne Miete ohne dass es Auswirkungen auf später hat. Und ob das Haus jetzt oder in 3 Monate oder 3 Jahre wie auch immer übergeben wird ist egal.
Danke für Deine Meinung, aber warum so "wild" im Ton?

Mal zur Richtigstellung:
  1. Ich habe nie gesagt/geschrieben, daß die Whg. 600 T€ wert ist / einen 600T€-Wert besitzt. Siehe #42.

  2. Vermietet werden sollte sie halt nicht, das mochte man nicht. Mag komisch klingen, ist aber so, soll es ja geben. Sie war halt immer für den Eigennutz gedacht, aber ursprüngliche Zeitschienen haben sich verändert, und so kam es.

  3. Schlechter Zustand habe ich auch nie geschrieben, nur daß die Küche alt ist. Vielleicht war das "mehr schlecht als recht" mißverständlich, es bezog sich aber ausschließlich auf die Küche, sprich das Küchenmobilar und die Geräte.

    - Zitat aus #1 -
    Eine Whg. wurde von Eltern erworben und stand und steht noch immer leer, wäre aber prinzipiell sofort bezugsfähig (mehr schlecht als recht, aber es gibt ein funktionierendes Bad und eine alte Küche (mit alten aber funktionierenden Geräten).
    - Zitatende -

  4. Das Grundstück / die Whg ist aktuell nicht mit Nießbrauch belastet. Der Nießbrauch ist ein angedachtes Modell für den Weg nach vorne, den ich hier in der Diskussion dargelegt habe. Eine Überlegung. Wir dachten es sei ein guter Weg und auch ein üblicher. Mittlerweile könnte man meinen, daß ist das Dümmste was es gibt und was man machen kann, wenn man das hier alles so liest und auf sich wirken läßt. OK, da muß man nochmal reflektieren, was ich ja auch schon schrieb.

Auf hier nochmal, danke für die Infos und die Anregung das nochmal zu überdenken.
 
F

Frelili

Wer übernimmt die Schulden? Nießbrauch wird dann nachrangig eingetragen?

Kein Haus, eine Wohnung in schlechtem Zustand.
Gute Frage.

Um die Umschreibung des Darlehens und die damit verbundenen Gebühren zu sparen, als auch um die Belastung durch "Spekulation", also die Kosten durch den Aspekt "private Veräußerung binnen 10 Jahren" zu sparen, dachten wir an die Fortführung des Darlehens durch die Eltern, die Schenkenden. Gut/schlecht?

Was genau mit "nachrangiger Eintragung" gemeint ist weiß ich nicht. Muß ich erst googeln - sorry, kenne mich damit wie eingangs beschrieben nicht aus.

Zum vermeintlich schlechten Zustand habe ich schon was geschrieben.

VG
 
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nordanney

Um die Umschreibung des Darlehens und die damit verbundenen Gebühren zu sparen, als auch um die Belastung durch "Spekulation", also die Kosten durch den Aspekt "private Veräußerung binnen 10 Jahren" zu sparen, dachten wir an die Fortführung des Darlehens durch die Eltern, die Schenkenden. Gut/schlecht?
Darlehen können nicht so einfach umgeschrieben werden. Eine Weiterführung durch die Eltern ist schon sinnvoll. Das Darlehen hat übrigens mit der Spekulationssteuer nichts zu tun - die musst Du im Zweifel bezahlen, egal ob die Wohnung finanziert ist oder nicht.

Was genau mit "nachrangiger Eintragung" gemeint ist weiß ich nicht. Muß ich erst googeln - sorry, kenne mich damit wie eingangs beschrieben nicht aus.
Kurzfassung:
Im Grundbuch gibt es auch die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Bedeutet für die Zwangsversteigerung, dass die Rechte in Ihrer Reihenfolge bedient werden. Ist der Nießbrauch an erster Stelle (also vor der Grundschuld), bleibt er auch in der Zwangsversteigerung bestehen - dann seid Ihr geschützt, aber keine Bank wird so ein Objekt finanzieren, da das Objekt auch von niemandem gekauft werden wird (wer will schon etwas kaufen, wenn die Miete an einen Dritten geht). Ist der Nießbrauch allerdings im Nachrang zur Grundschuld, so freut es die Bank, da im Falle der Zwangsversteigerung die Bank ihr Geld bekommt und der Nießbrauch einfach gelöscht wird. Doof für Euch, weil dann der Nießbrauch weg ist.
Zum vermeintlich schlechten Zustand habe ich schon was geschrieben.
Las sich im Eingangspost anders.
 
F

Frelili

Danke.

Und ja, war unglücklich ausgedrückt.

PS:
Wir werden das alles nochmal über die Tage lesen und überdenken.
 
Zuletzt aktualisiert 04.10.2024
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