Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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F

Frelili

Danke.

Das ist es am Ende was uns wichtig ist, ob wir damit so verfahren können, ...:

...
Die Frage:
Ist es zulässig (ich denke ja), aber ist es denn irgendwie nachteilig, wenn das Kind bereits jetzt, also noch vor Schenkungs/Mietvertrag in die Whg. einzieht und dort für drei Monate kostenfrei wohnt?

Hat das Nachteile sei es in Bezug auf das Finanzamt, die Schenkung, die Wertermittlung der Immobilie für den Schenkungsvertrag, oder sonst irgendwie? Oder ist das völlig egal?
...
...
Wir wollen zunächst mal nur sicher und beruhigt sein, ob das Kind vor den ganzen Formalitäten (Mai/Juni) erst mal 1-2 Monate kostenfrei in der Whg. leben kann und sich in der Gemeinde offiziell anmelden kann, also wirklich schon mal einziehen kann. Oder ob das hintenraus irgendwelche Konsequenzen/Einwirkungen/Nachteile hat, die wir nicht überblicken.
...
... oder ob das in irgendeiner Weise die nachgelagerten Schritte "Notar, Schenkung, Wertermittlungen, oder, oder, oder, beeinflußt oder Wege verbaut.

Mit anderen Worten, ob es aus irgendeinem Grund anzuraten wäre, mit nach wie vor leerstehender und gänzlich unbezogener Wohnung in die anstehenden Schritte zu gehen, oder ob das egal ist.
 
F

Frelili

In deinem Beispiel sind am Anfang:
Mieter --> Du
Vermieter --> Deine Eltern
Und später nach der Schenkung:
Eigentümer --> Du
Nießbraucher --> Deine Eltern
Vermieter --> Deine Eltern (falls nicht Eigengenutzt).
...
Jein. Nicht ganz.

Am Anfang:
Mieter --> Du, nein, einen Mieter gibt es nicht
Vermieter --> Deine Eltern, nein es gibt keinen Mieter und somit auch keinen Vermieter

Die Whg. gehört den Eltern, steht leer, ist unvermietet und unbewohnt, es ist auch niemand an der Adresse gemeldet.

Und später nach der Schenkung:
Eigentümer --> Du, ja, das Kind
Nießbraucher --> Deine Eltern, ja, die Eltern
Vermieter --> Deine Eltern (falls nicht Eigengenutzt), ja, die Eltern
Mieter ---> das Kind
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Am Anfang:
Mieter --> Du, nein, einen Mieter gibt es nicht
Vermieter --> Deine Eltern, nein es gibt keinen Mieter und somit auch keinen Vermieter

Die Whg. gehört den Eltern, steht leer, ist unvermietet und unbewohnt, es ist auch niemand an der Adresse gemeldet.
Ich dachte, dass Kind soll schon vor Umschreibung einziehen? Ist im Endeffekt auch egal. Ich wollte ja nur sagen, dass sich "optimierte" Mieten hier evtl. Nachteilig in Bezug auf Schenkungssteuer auswirken könnten.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

ich bin ehrlich, ich check das nicht. Warum soll das Kind seine eigene Wohnung mieten?
Weil jemand anders, hier die Eltern den Nießbrauch auf die Wohnung haben. Ob das ganze steuerlich Sinn macht (Stichwort Einkommensteuer der Eltern) steht auf einem anderen Blatt.
Mit dem Nießbrauch kann man sich halt auch absichern, dass das Kind nicht einfach die Wohnung verkauft (in der man vll. später selbst mal Wohnen möchte).

P.S. Nachdem das Kind ja volljährig ist (es soll ja mieten), kann man auch über ein Rückforderungsrecht seitens der Eltern nachdenken.
 
Y

Ysop***

Weil jemand anders, hier die Eltern den Nießbrauch auf die Wohnung haben. Ob das ganze steuerlich Sinn macht (Stichwort Einkommensteuer der Eltern) steht auf einem anderen Blatt.
Mit dem Nießbrauch kann man sich halt auch absichern, dass das Kind nicht einfach die Wohnung verkauft (in der man vll. später selbst mal Wohnen möchte).

P.S. Nachdem das Kind ja volljährig ist (es soll ja mieten), kann man auch über ein Rückforderungsrecht seitens der Eltern nachdenken.
Ah ich war bei einem einfachen Wohnrecht der Eltern.

Rückforderungsrecht wiederum halte ich für unwahrscheinlich. Denn die Eltern wollen ja nach einem Jahr tatsächlich die Wohnung beziehen. Da hätte man erst gar nicht schenken brauchen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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