Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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F

Frelili

@saralina87

Nein, aus dem Wert der Wohnung heraus nie.

Uff.

Und wie würde der Nießbrauch berechnet, wenn die Whg. verschenkt wird, aber es wird/würde gar nicht vermietet werden, sie bliebe einfach leer und unbewohnt?

Mit anderen Worten, ich tue mich schwer mit dieser Mietsache, da ist doch gar nichts vermietet - aktuell. Und erst soll geschenkt werden, ein Nießbrauchsrecht hinterlegt werden - und dann ggfls./wahrscheinlich an den Beschenkten, zeitlich später, vermietet werden.
 
S

saralina87

@saralina87

Nein, aus dem Wert der Wohnung heraus nie.

Uff.

Und wie würde der Nießbrauch berechnet, wenn die Whg. verschenkt wird, aber es wird/würde gar nicht vermietet werden, sie bliebe einfach leer und unbewohnt?

Mit anderen Worten, ich tue mich schwer mit dieser Mietsache, da ist doch gar nichts vermietet - aktuell. Und erst soll geschenkt werden, ein Nießbrauchsrecht hinterlegt werden - und dann ggfls./wahrscheinlich an den Beschenkten, zeitlich später, vermietet werden.
Spielt keine Rolle, auch dann wird die ortsübliche Miete herangezogen.
Schau, es ist ja so dass der Nießbrauch ja quasi die regelmäßig erntbaren Früchte sind, bzw. eine regelmäßige Ersparnis bei Eigennutzung.
Das Finanzamt geht also her und sagt: Wenn du die Wohnung dein Leben lang vermieten würdest, würdest du jeden Monat Betrag X bekommen. Diesen Wert rechnen wir aufs Jahr hoch, schauen wie lang du statistisch noch lebst und kapitalisieren das Ganze. (Da wird auch noch abgezinst und interpoliert und sowas, aber das ist jetzt erstmal uninteressant)
Aus dem Wert der Wohnung heraus käme so ein Wert ja nie zustande, bzw. es gibt keine Möglichkeit ihn zu berechnen.

Ganz allgemein lohnt sich bei solchen Konstrukten der Weg zum Steuerberater aber übrigens immer, schon allein um dahingehend keine bösen Überraschungen zu erleben.
 
F

Frelili

Danke für Deine Erläuterungen.

Ich bin ehrlich, ich verstehe das nicht:
"... es ist ja so dass der Nießbrauch ja quasi die regelmäßig erntbaren Früchte sind, bzw. eine regelmäßige Ersparnis bei Eigennutzung." Kann damit nichts anfangen, ... "regelmäßig lernbare Früchte" und "regelmäßige Ersparnis bei Eigennutzung". :oops:
Wer spart da was? Wieso Eigennutzung? Wer erntet Früchte? Usw., usw.
Wer ist wer in diesen Beispielen? Wer Mieter/Eigentümer, wer Vermieter/Nießbraucher, usw. ...

Bitte nicht falsch verstehen - liegt an mir, nicht an Dir oder gar Deiner Erklärung! Mir ist das Thema/Konstrukt einfach zu hoch und zu abstrakt. o_O

Mußt auch nicht ausholen oder nochmal erklären, denn wichtig ist jetzt erst mal, daß wir wie in #9 erwähnt so fortfahren können.
Nämlich: unmittelbarer offizieller Einzug des Kindes, samt Anmeldung mit Wohnungsgeberbescheinigung - und zwar ohne Nachteile/Einwirkungen auf die dann in 1-3 Monaten über die Bühne gehende Schenkung samt Nießbrauchseintragung - und dann im Anschluss zu definierender Miete vom Kind=Beschenkter=Eigentümer=Mieter and die Eltern=Schenkende=Nießbrauchnehmer=Vermieter für die Folgezeit.

VG
 
S

saralina87

Danke für Deine Erläuterungen.

Ich bin ehrlich, ich verstehe das nicht:
"... es ist ja so dass der Nießbrauch ja quasi die regelmäßig erntbaren Früchte sind, bzw. eine regelmäßige Ersparnis bei Eigennutzung." Kann damit nichts anfangen, ... "regelmäßig lernbare Früchte" und "regelmäßige Ersparnis bei Eigennutzung". :oops:
Wer spart da was? Wieso Eigennutzung? Wer erntet Früchte? Usw., usw.
Wer ist wer in diesen Beispielen? Wer Mieter/Eigentümer, wer Vermieter/Nießbraucher, usw. ...

Bitte nicht falsch verstehen - liegt an mir, nicht an Dir oder gar Deiner Erklärung! Mir ist das Thema/Konstrukt einfach zu hoch und zu abstrakt. o_O

Mußt auch nicht ausholen oder nochmal erklären, denn wichtig ist jetzt erst mal, daß wir wie in #9 erwähnt so fortfahren können.
Nämlich: unmittelbarer offizieller Einzug des Kindes, samt Anmeldung mit Wohnungsgeberbescheinigung - und zwar ohne Nachteile/Einwirkungen auf die dann in 1-3 Monaten über die Bühne gehende Schenkung samt Nießbrauchseintragung - und dann im Anschluss zu definierender Miete vom Kind=Beschenkter=Eigentümer=Mieter and die Eltern=Schenkende=Nießbrauchnehmer=Vermieter für die Folgezeit.

VG
Also, nur um das klarzustellen und damit es nicht noch mehr Verwirrung gibt: Das was mit Nießbrauchswert gemeint ist betrifft erstmal nur das Finanzamt und die Abrechnung der Schenkungssteuer!

Zum anderen Vorgehen kann ich nichts beitragen. Aber da müsste euch eigentlich der Notar aufklären.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Der Nießbrauchswert hängt vereinfacht vom Alter des Nießbrauch Inhabers, und dem Ertragswert der Wohnung ab. Für den Ansatz mit dem Alter gibt es entsprechende Tabellen. Der Ertragswert der Wohnung wird aus dem Reinertrag (Kaltmiete abzüglich nicht umlagefähige Nebenkosten) sowie dem Liegenschaftszins berechnet. Der Liegenschaftszins wiederum hängt vom Bodenwert ab. Den genauen Liegenschaftszins kann man über die Tabellen des örtlichen Grundstücksmarktberichtes bestimmen.
Die richtige Berechnung des Nießbrauchswertes geht, wie oben schon geschrieben über den Reinertrag bzw. (wenn nicht vermietet) über einen Reinertrag berechnet aus der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wenn ihr jetzt eine Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmt, ist es eben wieder ein Punkt in dem ihr das Finanzamt überzeugen müsst (eben das eigentlich der Nießbrauchswert höher ist). Aber solange der Wert der Wohnung nicht, oder nicht signifikant die 400T€ übersteigt, wäre das ganze eher unwichtig.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

In deinem Beispiel sind am Anfang:
Mieter --> Du
Vermieter --> Deine Eltern
Und später nach der Schenkung:
Eigentümer --> Du
Nießbraucher --> Deine Eltern
Vermieter --> Deine Eltern (falls nicht Eigengenutzt).

Die Inhaber des Nießbrauchs einer Immo haben alle Rechte und Pflichten aus der Immobilie, nur verkaufen können Sie nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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