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ᐅ Ein- oder Zweitarifzähler im Neubau


Erstellt am: 03.02.2017 08:26

Baufie 03.02.2017 20:27
toxicmolotow schrieb:
Zwei Zähler und ein Zweitarifzähler (HT/NT) ist nicht das gleiche!

Es ist letztlich ein Rechenexempel.

Wenn die Vergünstigung für Heizstrom geringer ist als der Zähler an Grundgebühr zusätzlich kostet, ist es lächerlich, einen zweiten Zähler zu nehmen.

Vorausgesetzt dein Stromlieferant (frei wählbar in DE) schließt Heizstrom in seinen Bedingungen nicht aus.

Noch schlechter wird es für den zweiten Zähler, wenn Photovoltaik mit EV aufs Dach kommt.

Ich Maße mir mal an zu behaupten, dass bis etwa 3000kWh Heizstrom sich der zweite Zähler fast nie lohnt.

Du meinst mit der Grundgebühr den Grundpreis den der Energieversorger verlangt, oder?

Wir stehen auch vor der Entscheidung, ob 2. Zähler oder nicht.
Wir verbauen ne Luft-Wasser-Wärmepumpe und ne 9,9 KWp Anlage kommt aufs Dach. Auf den Speicher verzichten wir aber.

toxicmolotof 03.02.2017 20:45
Genau. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der 2. Zähler teurer ist als das, was ihr sparen könnt.

Wenn der zweite Zähler 120 Euro im Jahr kostet, der Heiztarif aber nur 4ct günstiger ist, spart ihr die ersten 3000kWh gar nichts. Dazu kommt die Photovoltaik, die ihr im Sommer bei zwei Zählern nicht für Warmwasser nutzen könnt.

Baufie 03.02.2017 22:50
toxicmolotow schrieb:
Genau. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der 2. Zähler teurer ist als das, was ihr sparen könnt.

Wenn der zweite Zähler 120 Euro im Jahr kostet, der Heiztarif aber nur 4ct günstiger ist, spart ihr die ersten 3000kWh gar nichts. Dazu kommt die Photovoltaik, die ihr im Sommer bei zwei Zählern nicht für Warmwasser nutzen könnt.
Wieso kann ich die Photovoltaik im Sommer beim Vorhandensein eines 2. Zählers nicht für Warmwasser nutzen?

Grym 04.02.2017 00:20
Bei uns ist der Unterschied 6,63 zwischen normalen Storm und Wärmepumpe-Strom.

Darf die Wärmepumpe überhaupt an den normalen Zähler, ist wohl tlw. gar nicht erlaubt? Der Netzbetreiber möchte der Wärmepumpe ja zu Spitzenlastzeiten den Strom wegnehmen. Nur deswegen gibt es dann überhaupt auch verbilligten Strom, weil der Netzbetreiber sich das Recht nimmt, die Wärmepumpe zu Spitzenlastzeiten abzuschalten.

0,0663 EUR je kWh und Grundpreis 61,63 EUR ergibt Break-Even bei 930 kWh. Wenn 10.000 kWh thermisch benötigt werden und eine Leistungszahl von 3,5 erreicht wird, dann braucht es 2.857 kWh elektrisch.

Das wären in unserem Rechenbeispiel dann 127,76 EUR Vorteil pro Jahr.

Wenn der zweite Zähler 800 EUR kostet, hat man eine Rendite von 15,97% oder eine Amortisation von 6 Jahren und 3 Monaten.

Am Ende eh alles Peanuts, ich würde, falls erlaubt, die Wärmepumpe an den normalen Strom klemmen, damit diese nicht abgeschaltet wird.

Und am Ende gilt folgendes: Ein klärendes Gespräch mit den Netzbetreiber suchen und fragen, was erlaubt ist. Achtung, auch wenn diese meist zusammenhängen, der Standardversorger ist nicht der Netzbetreiber.

toxicmolotof 04.02.2017 00:37
Baufie schrieb:
Wieso kann ich die Photovoltaik im Sommer beim Vorhandensein eines 2. Zählers nicht für Warmwasser nutzen?
Weil die Photovoltaik am Haushaltsstrom hängt, das Warmwasser aber am anderen Zähler.

Baufie 04.02.2017 16:43
toxicmolotow schrieb:
Weil die Photovoltaik am Haushaltsstrom hängt, das Warmwasser aber am anderen Zähler.
Das verstehe ich aber nicht.

Denn wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe am anderen Zähler hängt wie die Photovoltaik macht es ja nie Sinn einen 2. Zähler zu installieren bei der Kombination Luft-Wasser-Wärmepumpe und Photovoltaik.

Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?
zählerwärmepumpephotovoltaikstromnetzbetreiberwarmwassergrundpreis