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Erstellt am: 22.07.15 11:28

Musketier22.07.15 16:19


Danke für die Zahlen.
ypg22.07.15 17:12
Ich würde das ganze außerdem mit einem Steuerberater durchsprechen: du darfst ja an direkte Familienangehörige eine verbilligte Miete nehmen. Da gilt die 66% Regel. Denn schließlich musst du die Mieteinnahmen versteuern bzw in Deiner Steuererklärung angeben.
Musketier22.07.15 17:26
ypg schrieb:
Ich würde das ganze außerdem mit einem Steuerberater durchsprechen: du darfst ja an direkte Familienangehörige eine verbilligte Miete nehmen. Da gilt die 66% Regel. Denn schließlich musst du die Mieteinnahmen versteuern bzw in Deiner Steuererklärung angeben.

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.

PS: Auch wenn ich im Thema Einkommensteuer nicht mehr ganz so fit bin, sind noch einige Reste aus der Weiterbildung zum Steuerfachwirt hängen geblieben, so dass ich mir den Gang zum Steuerberater sparen kann. 😀
ypg22.07.15 17:38
Musketier schrieb:
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.

PS: Auch wenn ich im Thema Einkommensteuer nicht mehr ganz so fit bin, sind noch einige Reste aus der Weiterbildung zum Steuerfachwirt hängen geblieben, so dass ich mir den Gang zum Steuerberater sparen kann. 😀

Gut so! 🙂
Allerdings wurde wohl 2012 einiges geändert. Aber das wirst du sicherlich dann auch wissen, bzw kannst du dich schnell in die neue Materie einlesen.
Bauexperte22.07.15 18:23
Musketier schrieb:

Meine Eltern haben mal Interesse an der Wohnung bekundet und wurden jetzt auch angesprochen. Das Problem (laut meinen Eltern), dass der Eigentümer die Wohnung irgendwann in 10-15 Jahren vielleicht mal verkaufen möchte und sie Angst vor einer eventuellen Eigenbedarfskündigung im Alter haben.
Bei diesen Voraussetzungen würde ich mich nicht verrückt machen; jedenfalls nicht per heute.

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, das Gespräch dem "zukünftigen" Verkäufer zu suchen, die Situation Deiner Eltern zu erklären und mit ihm ein Vorkaufsrecht auszuhandeln? Dürfte Dich ruhiger schlafen lassen; im Übrigen weiß doch keiner, was in 10-15 Jahren zu zahlen sein wird, als das Dich Deine heutigen Zahlenspiele weiterbringen 😉

Grüße, Bauexperte
Musketier22.07.15 18:44
Bauexperte schrieb:
im Übrigen weiß doch keiner, was in 10-15 Jahren zu zahlen sein wird, als das Dich Deine heutigen Zahlenspiele weiterbringen 😉

Ich glaube du hast mich mißverstanden. Wenn dann hätte ich gleich versucht die Wohnung zu kaufen und nicht erst in 10-15 Jahren.
steuerberater