Ich habe mal ein paar Fragen an die Kapitalanleger mit Eigentumswohnungen.
Soweit ich gelesen habe, zahlt man bei Eigentumswohnung eine Hausumlage.
Darin sind sowohl umlegbare Nebenkosten, nicht umlegbare Nebenkosten, laufende Instandhaltungen, als auch die Instandhaltungsrücklage für Gemeinschaftseigentum enthalten.
Für die Instandhaltungsrücklage des Sondereigentums gibt es verschiedene Ansätze, wie z.B. die Peters`sche Formel oder nach der Berechnungsverordnung.
Wenn ich das richtig interpretiere, käme man bei der Peters'schen Formel einem 12-15 Jahre altem Haus (historische Baukosten Mehrfamilienhaus geschätzt 1000€/m² ) auf rund 1€/m²/Monat.
Nach der II. Berechnungsverordnung sind es bei einem Haus (Alter unter 22J) 0,60€/m²/Monat oder 7,10€/Jahr
Wie realistisch sind solche Werte?
Neben der Instandhaltungsrücklage fürs Gemeinschaftseigentum sollte man noch fürs Sondereigentum eine eigene Rücklage bilden. Mit welchen Größenordnungen sollte man realistischer Weise bei einem ca 12-15 Jahre altem Haus kalkulieren?
Hintergrund wäre das Investment in eine Eigentumswohnung zur Vermietung an die Eltern.
Für eine erste Überschlagsrechnung interessiert mich mit was muß man also ungefähr kalkulieren, was beim Vermieter (ohne Zinsen) noch dauerhaft an Kosten hängen bleibt.
Soweit ich gelesen habe, zahlt man bei Eigentumswohnung eine Hausumlage.
Darin sind sowohl umlegbare Nebenkosten, nicht umlegbare Nebenkosten, laufende Instandhaltungen, als auch die Instandhaltungsrücklage für Gemeinschaftseigentum enthalten.
Für die Instandhaltungsrücklage des Sondereigentums gibt es verschiedene Ansätze, wie z.B. die Peters`sche Formel oder nach der Berechnungsverordnung.
Wenn ich das richtig interpretiere, käme man bei der Peters'schen Formel einem 12-15 Jahre altem Haus (historische Baukosten Mehrfamilienhaus geschätzt 1000€/m² ) auf rund 1€/m²/Monat.
Nach der II. Berechnungsverordnung sind es bei einem Haus (Alter unter 22J) 0,60€/m²/Monat oder 7,10€/Jahr
Wie realistisch sind solche Werte?
Neben der Instandhaltungsrücklage fürs Gemeinschaftseigentum sollte man noch fürs Sondereigentum eine eigene Rücklage bilden. Mit welchen Größenordnungen sollte man realistischer Weise bei einem ca 12-15 Jahre altem Haus kalkulieren?
Hintergrund wäre das Investment in eine Eigentumswohnung zur Vermietung an die Eltern.
Für eine erste Überschlagsrechnung interessiert mich mit was muß man also ungefähr kalkulieren, was beim Vermieter (ohne Zinsen) noch dauerhaft an Kosten hängen bleibt.
ypg schrieb:
Ich würde das ganze außerdem mit einem Steuerberater durchsprechen: du darfst ja an direkte Familienangehörige eine verbilligte Miete nehmen. Da gilt die 66% Regel. Denn schließlich musst du die Mieteinnahmen versteuern bzw in Deiner Steuererklärung angeben.Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.
PS: Auch wenn ich im Thema Einkommensteuer nicht mehr ganz so fit bin, sind noch einige Reste aus der Weiterbildung zum Steuerfachwirt hängen geblieben, so dass ich mir den Gang zum Steuerberater sparen kann. 😀
Musketier schrieb:
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.
PS: Auch wenn ich im Thema Einkommensteuer nicht mehr ganz so fit bin, sind noch einige Reste aus der Weiterbildung zum Steuerfachwirt hängen geblieben, so dass ich mir den Gang zum Steuerberater sparen kann. 😀Gut so! 🙂
Allerdings wurde wohl 2012 einiges geändert. Aber das wirst du sicherlich dann auch wissen, bzw kannst du dich schnell in die neue Materie einlesen.
B
Bauexperte22.07.15 18:23Musketier schrieb:
Meine Eltern haben mal Interesse an der Wohnung bekundet und wurden jetzt auch angesprochen. Das Problem (laut meinen Eltern), dass der Eigentümer die Wohnung irgendwann in 10-15 Jahren vielleicht mal verkaufen möchte und sie Angst vor einer eventuellen Eigenbedarfskündigung im Alter haben. Bei diesen Voraussetzungen würde ich mich nicht verrückt machen; jedenfalls nicht per heute. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, das Gespräch dem "zukünftigen" Verkäufer zu suchen, die Situation Deiner Eltern zu erklären und mit ihm ein Vorkaufsrecht auszuhandeln? Dürfte Dich ruhiger schlafen lassen; im Übrigen weiß doch keiner, was in 10-15 Jahren zu zahlen sein wird, als das Dich Deine heutigen Zahlenspiele weiterbringen 😉
Grüße, Bauexperte
Bauexperte schrieb:
im Übrigen weiß doch keiner, was in 10-15 Jahren zu zahlen sein wird, als das Dich Deine heutigen Zahlenspiele weiterbringen 😉Ich glaube du hast mich mißverstanden. Wenn dann hätte ich gleich versucht die Wohnung zu kaufen und nicht erst in 10-15 Jahren.