W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Eigentumswohnung als Beamter Vollfinanzieren


Erstellt am: 26.05.2020 18:33

Ötzi Ötztaler 27.05.2020 21:19
Je nach Nettogehalt schon möglich. Als Beamter ist das Ausfallrisiko dann doch etwas geringer. Und ich lese hier nichts von einer 120% Finanzierung über 600k plus, sondern einen relativ tragbaren Betrag, den man mit unter 30 auch locker abbezahlt bekommt... Bissl Disziplin ist halt erforderlich, aber das kann nur der TE einschätzen. Um die Voraussetzungen für eine Verbeamtung zu erfüllen ist schließlich auch ein wenig Durchhaltevermögen erforderlich gewesen.

Und jetzt hört mal auf mit dem Oberlehrer Tonfall hier. Schlau ist die Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht nicht, wegen der hohen Zinsen. Aber Katastrophe und sicherer Weg in den Ruin - wage ich bei halbwegs gutem Nettogehalt zu bezweifeln

Tassimat 27.05.2020 23:36
Solche Threads werfen immer mehr Fragen auf als es Antworten gibt.
:
- Bist du aktuell bereits Beamter auf Probe und die Probezeit ist vorbei, oder beginnt im Oktober erst deine Probezeit?
- Welche Besoldungsgruppe bist du?
- Trägst du aktuell deine Schulden bereits ab? Wie viel der Schulden wirst du bis Oktober abgetragen haben?
- Magst du uns erklären, wie dein Lebensstil zu solchen Schulden geführt hat?


Hier wird ja viel über den Begriff "Lebensstil" gestritten, aber die Schulden könnten auch durch ein viel zu teures Auto aus purem Leichtsinn entstanden sein und die Gefahr, dass dauerhaft über den Verhältnissen gelebt wird ist nicht gegeben.. Auch ist vollkommen unklar, ob der Threadersteller ein Lehrer (A13) oder Justizwärter (A2) ist. Also ohne Details kann man nun wirklich nichts sagen, da uns das Verhältnis aus Schulden bzw. Kaufkosten zu Einkommen fehlt.

ypg 27.05.2020 23:51
Tassimat schrieb:

Hier wird ja viel über den Begriff "Lebensstil" gestritten, aber die Schulden könnten auch durch ein viel zu teures Auto aus purem Leichtsinn entstanden sein

dann hätte er es geschrieben, oder?
Hat er aber nicht. Er hat vom Lebensstil geredet. Eine Anhäufung. Das zeigt, dass er eben nicht mit Geld umgehen kann, verbeamtet oder nicht.

Finanzierung sollte funktionieren. Solltest Du Dir aber überlegen, ob Dir da nicht einiges übern Kopf wächst.

HilfeHilfe 28.05.2020 06:35
ypg schrieb:

dann hätte er es geschrieben, oder?
Hat er aber nicht. Er hat vom Lebensstil geredet. Eine Anhäufung. Das zeigt, dass er eben nicht mit Geld umgehen kann, verbeamtet oder nicht.

Finanzierung sollte funktionieren. Solltest Du Dir aber überlegen, ob Dir da nicht einiges übern Kopf wächst.
warum sollte die Finanzierung funktionieren ? Ich lese nirgends was er als Beamter verdient.

Da muss die Info her und alle Raten auf den Tisch. Ich bleibe dabei, erst mal Ratenkredite zugig rückführen und sichauch sortieren

Joedreck 28.05.2020 08:24
Ich zitiere nicht alle Antworten auf meinen Post. Darum in aller Kürze:
Es gibt durchaus Urteile, in denen unter Umständen das Schuldenmachen disziplinarrechtlich relevant wird und auf die Persönlichkeit der jeweiligen Personen zurückgeschlossen werden kann. BVerwG Urteil vom 27.01.2000 - 2 WD 28/99.
Der TE hat nichts von Autokredit, Studienschulden, o. Ä. geschrieben, sondern von seinem Lebensstil. Da liegt es nahe, dass er sich nicht mal eben so zurücknehmen kann. Ganz einfach. Wird hier übrigens in ganz anderen Fällen unterstellt.
Und im obigen Urteil ging es um eine Zurückstufung. Die Maßnahme ist bei Bundesbeamten auf Probe nicht möglich. Da geht's dann um hopp oder top.

Ein Beamter hat zurecht ganz gewisse Pflichten. Das sollte man sich bitte vor Augen halten.

tumaa 28.05.2020 08:33
Bin kein Finanzexperte .....aber ich würde behaupten, egal welcher Berufsstatus, es ist nicht wichtig, wie viel du verdienst, sondern wie viel bleiben monatlich übrig.

Sorry, aber ändere deinen Lebensstil ....sonst wird es nichts.


Viel Erfolg !!
schuldenfinanzierungnettogehalturteil