Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Hausverwaltung/Ordnung bei ETW

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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N

nordanney

-Wer trägt die Schäden beim Einzug der Eigentümer? Also nach Übergabe der Wohnungen?
Wenn z.B. beim Einzug die Hausgangstüre "angeschlagen" wird durch Waschmaschine etc.
.Die Gemeinschaftskasse der Eigentümergemeinschaft?
.Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers?
Das ist wie bei jedem Einzug/Umzug. Da hat die Eigentümergemeinschaft nichts mit zu tun.
 
F

fraubauer

Das ist wie bei jedem Einzug/Umzug. Da hat die Eigentümergemeinschaft nichts mit zu tun.
Wie meinst Du damit?
Den Schaden hat ja ein Eigentümer einer Wohnung verursacht!
D.h., wenn ein Eigentümer etwas am Gemeinschaftseigentum beschädigt, haftet nie die Eigentümergemeinschaft über deren Hausgeld?
Den Schaden muß also immer der Verursacher selbst über seine private Haftpflichtversicherung tragen? Das wäre fair!
 
B

BauRoman

4. Der WEG-Verwalter kümmert sich um die Gebäudeversicherungen. Die deckt oft nur Feuer, Sturm und Leitungswasser als Basis ab. Prüfen solltet ihr daher, ob auch erweiterte Elementarschäden (Schäden durch Naturelemente wie Regen, Flüsse, Schnee, Blitz) versichert sind
Über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte man auch nachdenken. Diese deckt z.B. Schäden durch herabstürzende Ziegelsteine, oder Sturz einer Person auf dem verschneiten Gehweg... ab.
 
B

BauRoman

Wie meinst Du damit?
Den Schaden hat ja ein Eigentümer einer Wohnung verursacht!
D.h., wenn ein Eigentümer etwas am Gemeinschaftseigentum beschädigt, haftet nie die Eigentümergemeinschaft über deren Hausgeld?
Den Schaden muß also immer der Verursacher selbst über seine private Haftpflichtversicherung tragen? Das wäre fair!
Das wäre fair, aber wie kann man den Verursacher jetzt ausfindig machen?
Der Bauträger kommt dafür nicht mehr auf, es sei denn, der Kratzer war vor der Abnahme da und wurde aufgenommen.
Wenn sich die Verursacher (Der Mieter/ Eigententümer) nicht meldet, wird der Schaden wohl auf die Eigentümergemeinschaft fallen, oder er bleibt einfach..
 
N

nordanney

Warum soll auch die Gemeinschaft dafür haften, wenn Du die Hauseingangstür zerdepperst (z.B. Glaseinsatz eingeschlagen). Du beschädigst ja fremdes Eigentum - das Gemeinschaftseigentum gehört Dir nicht alleine.
Wäre ja schön - ich brauche neue Fenster, schlage sie "versehentlich" ein und die Gemeinschaft bezahlt.

Ganz vereinfacht: Der, der etwas beschädigt, haftet.
 
N

nordanney

Wenn sich die Verursacher (Der Mieter/ Eigententümer) nicht meldet, wird der Schaden wohl auf die Eigentümergemeinschaft fallen, oder er bleibt einfach..
Klar, wenn keiner Schuldiger da ist, kann er auch nicht belangt werden (wie bei Parkremplern und dem Volkssport Fahrerflucht).
Der Thread ging aber eigentlich um den Einzug. Damit ist zumindest immer der Einziehende vorhanden - und im Zweifel dafür zuständig, dass die Reparatur erfolgt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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