ᐅ Duschtüren wurden von Handwerkern schief eingebaut
Erstellt am: 21.01.2024 21:31
Sawatzki 21.01.2024 21:31
Guten Tag,
wir haben uns eine neue Dusche für meine Oma einbauen lassen, sie hat einen Pflegegrad und diese Dusche kostet 6500, 4000 übernimmt die Krankenkasse.
Leider wurden die Duschtüren schief eingebaut, die Handwerker waren zum nachbessern da aber es hat nicht so funktioniert wie wir es gerne hätten, denn man würde Bohrlöcher in den Wänden sehen, wen man die Türen verschiebt. Wir haben gegen die Rechnung einen Widerspruch eingereicht und uns wurde 238€ gut geschrieben, damit sind wir nicht einverstanden.
Meine Frage ist, was ist alles möglich? Schadenersatz? wieviel Prozent können wir von der Rechnung einbehalten und wie wird es berechnet von den 2500 die wir zahlen oder von den 6500?
vielen Dank für die Antworten.
wir haben uns eine neue Dusche für meine Oma einbauen lassen, sie hat einen Pflegegrad und diese Dusche kostet 6500, 4000 übernimmt die Krankenkasse.
Leider wurden die Duschtüren schief eingebaut, die Handwerker waren zum nachbessern da aber es hat nicht so funktioniert wie wir es gerne hätten, denn man würde Bohrlöcher in den Wänden sehen, wen man die Türen verschiebt. Wir haben gegen die Rechnung einen Widerspruch eingereicht und uns wurde 238€ gut geschrieben, damit sind wir nicht einverstanden.
Meine Frage ist, was ist alles möglich? Schadenersatz? wieviel Prozent können wir von der Rechnung einbehalten und wie wird es berechnet von den 2500 die wir zahlen oder von den 6500?
vielen Dank für die Antworten.
ypg 22.01.2024 00:09
Sawatzki schrieb:
Leider wurden die Duschtüren schief eingebaut,Wie schief ist es denn? Ein Foto würde vieles erklären und eine Antwort auch möglich machen. Man kennt ja den Mangel nicht oder ob es überhaupt einer ist. Sawatzki 22.01.2024 08:29
ypg schrieb:
Wie schief ist es denn? Ein Foto würde vieles erklären und eine Antwort auch möglich machen. Man kennt ja den Mangel nicht oder ob es überhaupt einer ist.Vielen Dank für die Antwort, hier sind die Bilder
Allthewayup 22.01.2024 21:43
Dass das alles andere als schön ist und einen optischen Mangel darstellt da sind wir uns alle wohl einig. Erstmal würde ich eine Stellungnahme des Handwerkers hierzu anfordern wie es zu dieser Abweichung vom rechten Winkel, bzw. Parallelität zur Wanne kommen konnte.
Juristisch kann ich das absolut nicht beurteilen - also was hier als angemessener Einbehalt bezeichnet werden kann. Ihr habt ja noch nichts bezahlt von der Rechnung.
Den Handwerker mit einer angemessenen Frist dazu auffordern, das geschuldete Werk in einer der anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Form abzuliefern. Wie er dabei die Bohrlöcher wieder in Ordnung bringt lass mal seine Sorge sein.
Bevor sich allerdings die Fronten verhärten und es auf eine juristische Außeinandersetzung hinausläuft würde ich persönlich als Vorschlag zur Güte ein Gegenangebot von 800€ machen und damit Leben. Es gibt wirklich so vieles über das man sich die ersten Tage/Wochen tierisch aufregt aber danach denkt „was ist das doch inzwischen unwichtig“.
Juristisch kann ich das absolut nicht beurteilen - also was hier als angemessener Einbehalt bezeichnet werden kann. Ihr habt ja noch nichts bezahlt von der Rechnung.
Den Handwerker mit einer angemessenen Frist dazu auffordern, das geschuldete Werk in einer der anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Form abzuliefern. Wie er dabei die Bohrlöcher wieder in Ordnung bringt lass mal seine Sorge sein.
Bevor sich allerdings die Fronten verhärten und es auf eine juristische Außeinandersetzung hinausläuft würde ich persönlich als Vorschlag zur Güte ein Gegenangebot von 800€ machen und damit Leben. Es gibt wirklich so vieles über das man sich die ersten Tage/Wochen tierisch aufregt aber danach denkt „was ist das doch inzwischen unwichtig“.
ypg 22.01.2024 22:01
Sawatzki schrieb:
denn man würde Bohrlöcher in den Wänden sehen, wen man die Türen verschiebt.hat er in die senkrechte Fuge gebohrt? Ist die vielleicht schief? hanghaus2023 23.01.2024 14:32
Da hat wohl Jemand das Hirn vergessen zu benutzen?
Schriftlich zur Mangelbeseitigung auffordern. Bohrlöcher kann man verschließen. Allerdings traue ich den Experten das nicht zu, das die das gut hinbekommen.
Mit Fugenspachtel in der Farbe der Fliesen. Sollte man das kaum später sehen können.
Schriftlich zur Mangelbeseitigung auffordern. Bohrlöcher kann man verschließen. Allerdings traue ich den Experten das nicht zu, das die das gut hinbekommen.
Mit Fugenspachtel in der Farbe der Fliesen. Sollte man das kaum später sehen können.
Ähnliche Themen