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ᐅ Doppelhaushälften nacheinander und nicht profilgleich?


Erstellt am: 01.07.15 20:56

DG05.07.15 13:22
Hallo, Bader!

Die Aussage vom Amt ist mMn verkehrt. Baulasten sind immer an konkrete Bauvorhaben gebunden, d.h., auch an ein Einzelvorhaben. Das bedeutet, dass Dein Bauvorhaben auf jeden Fall genehmigungsfähig ist, auch wenn die zweite Doppelhaushälfte erst in 5 Jahren errichtet wird. Notfalls wird es für die Phase, in der die zweite Hälfte noch nicht beantragt ist, wie ein Einzel-Haus direkt an der Grenze betrachtet, d.h., es wird zusätzlich (oder ersatzweise für die Anbauverpflichtung) eine Abstandsflächenbaulast fällig. Diese wird dann gelöscht bzw. ist hinfällig, wenn der zweite Bauantrag kommt.

Würde auch lustig, wenn das nicht so wäre. Einem platzt die Finanzierung, Job oder auch mal die Lebenspartnerschaft weg ... und der andere darf dann 5 Jahre mit seinem Bau warten, bis sich wieder einer findet, der mit ihm zusammen seine Doppelhaushälfte errichten möchte.

Sinnvoll ist allerdings dennoch die zeitgleiche Beantragung, weil die Einzelbeantragung auch noch andere Fallstricke bereithält. Gefordert werden könnte dann nämlich aus Brandschutzgründen eine Gebäudeabschlusswand und dann ist man bei der Variante w.o. von Bauexperte beschrieben, d.h., man verliert u.U. 12,5cm Hausbreite.

Evtl. kann man auch so bauen, dass man die komplette Wand errichtet und die Grenze um 12,5cm überschreitet - das löst allerdings auch weitere Baulasten und idR damit Kosten aus. Das muss dann auf jeden Fall durch AR und Vermesser betreut werden.

MfG
Dirk Grafe
baulastenbauvorhabendoppelhaushälfte