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ᐅ Doppelhaushälfte mit 2-3 Wohneinheiten


Erstellt am: 02.09.23 20:58

jojojo!02.09.23 20:58
Hallo,
ich bin ganz neu hier und wollte fragen, ob mir jemand erklären kann, ob man eine Doppelhaushälfte in mehrere Wohneinheiten aufteilen kann? Wo ist geregelt, ob sowas geht? Wie würde man vorgehen?
Danke und liebe Grüße
ypg02.09.23 21:32
Im Bebauungsplan ist das geregelt!
Meist ist es das Gemeinschaftsgrundstück, was 2 Wohneinheiten erlaubt. Somit also 2 Doppelhaushälften: ein Doppelhaus, 2 Doppelhaushälften = 2 Wohneinheiten.
Es gibt auch Doppelhaushälften-Regelungen mit 2 Wohneinheiten, allerdings recht selten, da zu einer Wohneinheit meist mindestens ein Stellplatz generiert werden muss, ggf. auch 2. Das würde bei einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten 4 Stellplätze bedeuten, was oft gar nicht möglich ist.
jojojo!02.09.23 22:32
Danke!!
Könnte man denn vielleicht eine Abgabe zahlen, wenn man nicht alle Parkplätze zur Verfügung hat?
hanse98702.09.23 22:54
jojojo! schrieb:

Danke!!
Könnte man denn vielleicht eine Abgabe zahlen, wenn man nicht alle Parkplätze zur Verfügung hat?

Musst du deine Kommune fragen, ob dies möglich ist.
Sunshine38703.09.23 09:36
Wenn man im Einfamilienhaus Haus Gebiet ein Mehrfamilienhaus bauen will hat man dann einen ganz einfacheren Weg vor sich. Das Grundstück real teilen und jeweils eine Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten auf das Grundstück setzen. So hat man dann ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen als Doppelhaus.
hanghaus202303.09.23 10:29
Sunshine387 schrieb:

So hat man dann ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen als Doppelhaus.

Und mindestens 6 Stellplätze. Die oft nicht unterzubringen sind.

Ich erinnere mich an einen Beitrag, da hat einer so etwas hinbekommen. Da ging es doch um günstig bauen. Mit aussenliegenden Treppen für das OG.

Ich bitte mal um Hilfe.
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