ᐅ Doppelhaushälfte mit 2-3 Wohneinheiten
Erstellt am: 02.09.23 20:58
Im Bebauungsplan ist das geregelt!
Meist ist es das Gemeinschaftsgrundstück, was 2 Wohneinheiten erlaubt. Somit also 2 Doppelhaushälften: ein Doppelhaus, 2 Doppelhaushälften = 2 Wohneinheiten.
Es gibt auch Doppelhaushälften-Regelungen mit 2 Wohneinheiten, allerdings recht selten, da zu einer Wohneinheit meist mindestens ein Stellplatz generiert werden muss, ggf. auch 2. Das würde bei einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten 4 Stellplätze bedeuten, was oft gar nicht möglich ist.
Meist ist es das Gemeinschaftsgrundstück, was 2 Wohneinheiten erlaubt. Somit also 2 Doppelhaushälften: ein Doppelhaus, 2 Doppelhaushälften = 2 Wohneinheiten.
Es gibt auch Doppelhaushälften-Regelungen mit 2 Wohneinheiten, allerdings recht selten, da zu einer Wohneinheit meist mindestens ein Stellplatz generiert werden muss, ggf. auch 2. Das würde bei einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten 4 Stellplätze bedeuten, was oft gar nicht möglich ist.
jojojo! schrieb:
Danke!!
Könnte man denn vielleicht eine Abgabe zahlen, wenn man nicht alle Parkplätze zur Verfügung hat?Musst du deine Kommune fragen, ob dies möglich ist.
S
Sunshine38703.09.23 09:36Wenn man im Einfamilienhaus Haus Gebiet ein Mehrfamilienhaus bauen will hat man dann einen ganz einfacheren Weg vor sich. Das Grundstück real teilen und jeweils eine Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten auf das Grundstück setzen. So hat man dann ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen als Doppelhaus.
H
hanghaus202303.09.23 10:29Sunshine387 schrieb:
So hat man dann ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen als Doppelhaus.Und mindestens 6 Stellplätze. Die oft nicht unterzubringen sind.
Ich erinnere mich an einen Beitrag, da hat einer so etwas hinbekommen. Da ging es doch um günstig bauen. Mit aussenliegenden Treppen für das OG.
Ich bitte mal @11ant um Hilfe.
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