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Erstellt am: 28.04.2014 22:19

nordanney 30.04.2014 07:44
ypg schrieb:

Edit: Spekulationssteuer fallen innerhalb von 10 Jahren an (so mein Wissen, event. veraltet??!). Also, Du musst schon 10 Jahre Selbstnutzer sein, ohne diese Steuer bezahlen zu müssen.
Nur bei nicht eigengenutzten Immobilien. Bei Eigennutzung muss man (mein letzter Wissensstand) im Jahr des Verkaufs + zwei Jahre vorher drin gewohnt haben.

hetjam9 30.04.2014 08:25
Oder man wohnt seit Erstellung der Anlage in dem Objekt, dann fällt auch keine Steuer an wenn man die 2 Jahre unterschreitet

  • Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
§ 23 Einkommensteuergesetz

nordanney 30.04.2014 08:40
hetjam9 schrieb:
Oder man wohnt seit Erstellung der Anlage in dem Objekt, dann fällt auch keine Steuer an wenn man die 2 Jahre unterschreitet

  • Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
§ 23 Einkommensteuergesetz

Wieder etwas gelernt 🙂

ypg 30.04.2014 09:52
hetjam9 schrieb:
Oder man wohnt seit Erstellung der Anlage in dem Objekt, dann fällt auch keine Steuer an wenn man die 2 Jahre unterschreitet

  • Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
§ 23 Einkommensteuergesetz

Danke für die Info 🙂

DG 30.04.2014 09:55
ypg schrieb:


Edit: Spekulationssteuer fallen innerhalb von 10 Jahren an (so mein Wissen, event. veraltet??!). Also, Du musst schon 10 Jahre Selbstnutzer sein, ohne diese Steuer bezahlen zu müssen.

Ohne Gewähr, aber bestätigt es ja:

Gewerbliche Immobilien (resp. nicht selbst genutzt) sind nach 10 Jahren "spekulationsfrei" veräußerbar oder ins Privatvermögen überführbar. Nach weiteren 10 Jahren im Privatvermögen kann man die Immobilie(n) ebenfalls wieder "spekulationsfrei" veräußern.

Nutzt man die Immobilie selbst, geht das nach 2 Jahren. Ansonsten wäre auch jeder private Häusblebauer uU bis zu 10 Jahre mehr oder weniger an seine Immo gekettet, was erhebliche Auswirkungen in andere Bereiche (zB Arbeitsmarkt und damit auch Baugewerbe) hätte.

MfG
Dirk Grafe
P.S.: : hab's zu spät gesehen, wurde auf die erste Seite geleitet ...

ypg 30.04.2014 09:58
@ Dirk Grafe: Thema ist doch oben schon durch!
immobilienveräußerungspekulationsfreiprivatvermögen