ᐅ Darlehen Neubau Einfamilienhaus 330 TEUR, Szenario prüfen?
Erstellt am: 08.03.14 20:58
Bauexperte09.03.14 10:01
Hallo Lars,
baurechtlich gibt es nur I-, II- oder Mehrgeschosser. Willst Du den Spitzboden ausbauen - kommt auf Drempelhöhe und Spitzboden an, mußt Du einen zusätzl. Treppenlauf und den weiteren Ausbau kostenseits berücksichtigen. In etwa im Bereich TEUR 12 bis 14.
Ja, echte EL = eigener Hände Arbeit.
Bauexperte, von unterwegs
baurechtlich gibt es nur I-, II- oder Mehrgeschosser. Willst Du den Spitzboden ausbauen - kommt auf Drempelhöhe und Spitzboden an, mußt Du einen zusätzl. Treppenlauf und den weiteren Ausbau kostenseits berücksichtigen. In etwa im Bereich TEUR 12 bis 14.
Ja, echte EL = eigener Hände Arbeit.
Bauexperte, von unterwegs
Lars7409.03.14 10:03
Hallo Bauexperte,
danke für die Erklärung. Und für die Idee mit dem Eingeschosser, das nehme ich in meine Überlegung mit auf. Warum eigentlich Obergeschoss bauen, das Grundstück ist ja groß genug.
Beste Grüße
Lars
danke für die Erklärung. Und für die Idee mit dem Eingeschosser, das nehme ich in meine Überlegung mit auf. Warum eigentlich Obergeschoss bauen, das Grundstück ist ja groß genug.
Beste Grüße
Lars
ypg09.03.14 15:23
Lars74 schrieb:
Hallo Bauexperte,
danke für die Erklärung. Und für die Idee mit dem Eingeschosser, das nehme ich in meine Überlegung mit auf. Warum eigentlich Obergeschoss bauen, das Grundstück ist ja groß genug.
Beste Grüße
LarsDas hast Du jetzt falsch verstanden: das Haus, welches Du bauen möchtest (EG, DG mit Satteldach + Spitzboden) ist baurechtlich ein Eingeschosser 🙂
backbone2309.03.14 17:16
Was soll man hier noch groß sagen ... passt doch Alles. Selbst wenn auf die 330.000 € noch ein paar 10.000 € dazu kommen sollte das in 15 Jahren durch sein.
Förderdarlehen könnte man noch einbinden. Macht die Gesamtfinanzierung günstiger.
Förderdarlehen könnte man noch einbinden. Macht die Gesamtfinanzierung günstiger.
Bauexperte09.03.14 23:54
Hallo Lars,
Für den Fall, daß Du darüber nachdenkst, Dein Bauvorhaben nur auf einer Ebene zu realisieren, solltest Du zunächst beim Bauplanungsamt anfragen, ob die Bebauung des Grundstückes mit einem Bungalow überhaupt eine Genehmigung erhalten würde. Des Weiteren mußt Du berücksichtigen, daß ein Bungalow immer teurer ist, als der Bau eines I-Geschossers.
Grüße, Bauexperte
Lars74 schrieb:Yvonne hat ja bereits erklärt, was baurechtlich unter einem I-Geschosser zu verstehen ist.
Und für die Idee mit dem Eingeschosser, das nehme ich in meine Überlegung mit auf. Warum eigentlich Obergeschoss bauen, das Grundstück ist ja groß genug.
Für den Fall, daß Du darüber nachdenkst, Dein Bauvorhaben nur auf einer Ebene zu realisieren, solltest Du zunächst beim Bauplanungsamt anfragen, ob die Bebauung des Grundstückes mit einem Bungalow überhaupt eine Genehmigung erhalten würde. Des Weiteren mußt Du berücksichtigen, daß ein Bungalow immer teurer ist, als der Bau eines I-Geschossers.
Grüße, Bauexperte
Umbau-Susi30.08.14 12:23
Hallo Lars,
das Szenario klingt in meinen Ohren erstmal ganz gut, wenn Ihr das Einkommen habt um das Streßfrei zahlen zu können. Seid Ihr mit einem Bausachverständigen drin gewesen? Das Problem bei solchen schönen alten Häusern ( die ich sehr liebe) ist weniger der primäre Kaufpreis, als vielmehr die Tatsache, dass man mindestens noch mal die Hälfte des Kaufpreises oder mehr für dringend notwendige Instandsetzung braucht.
Habt Ihr das schon eingeplant?
fragt Sylvia
das Szenario klingt in meinen Ohren erstmal ganz gut, wenn Ihr das Einkommen habt um das Streßfrei zahlen zu können. Seid Ihr mit einem Bausachverständigen drin gewesen? Das Problem bei solchen schönen alten Häusern ( die ich sehr liebe) ist weniger der primäre Kaufpreis, als vielmehr die Tatsache, dass man mindestens noch mal die Hälfte des Kaufpreises oder mehr für dringend notwendige Instandsetzung braucht.
Habt Ihr das schon eingeplant?
fragt Sylvia
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