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ᐅ Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal


Erstellt am: 29.08.18 11:03

Otus1106.09.18 14:40
Kekse schrieb:
Ist in RP ein Grenzabstand von 50 cm überhaupt zulässig? In Niedersachsen dürfte man das gar nicht (aus gutem Grund, s. Müllecke).

Langsam.
Man darf auch in Nds. abrücken.
§ 5 Abs. 8, Satz 2, Nr. 1 NdsBauO.

Dito in RP, § 8 Abs. 9, Satz 1, Nr. 1 Landesbauordnung RP.

Ran an die Grenze. Garage zur Grenze verklinkern. Das hält dann auch das Pflanzengeraschel aus.
Kekse06.09.18 14:57
Otus11 schrieb:
Langsam.
Man darf auch in Nds. abrücken.
§ 5 Abs. 8, Satz 2, Nr. 1 NdsBauO.
Ja. Der sagt „Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind [Garagen] zulässig“
Also nicht mit 0,5 m Abstand. Aber wie gesagt, Niedersachsen. In RP scheint das nach überfliegen in der Tat anders zu sein.
Otus1106.09.18 15:01
2 x nein.

50 cm oder 50,1 cm sind "bis auf 1 m" (Nds.) - oder analog / textlich eine "geringere Tiefe der Abstandsflächen" (RP).

Für RP hier mal der § 8 Abs. 9 Landesbauordnung komplett:

(9) Gegenüber Grundstücksgrenzen dürfen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen
1. [I]Garagen,

2. Gebäude und Anlagen zur örtlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser und
3. sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen
a) eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten,
b) eine Länge von 12 m an einer Grundstücksgrenze nicht überschreiten und
c) Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sind; Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.
[/I]
All dies ist die privilegierte Ausnahme zum Grundsatz in Abs. 6:
"Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H,(...). In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen"
11ant06.09.18 16:11
Auf einem halben Meter Schmutzstreifen und sich dabei mit Gebüsch am Rücken kratzend sein Hammerschlagsrecht an der besagten Wand auf eigenem Grund auszuüben, wird keine Freude.

Ich "vote" dann man ganz klar für diesen Vorschlag:
Alex85 schrieb:
3) ein Doppelcarport mit separatem,rückwärtigem Stauraum bauen (keine Garage, Gewinn an Einfahrtsbreite durch Entfall der Garagenmauer)
Escroda06.09.18 18:35
Otus11 schrieb:
50 cm oder 50,1 cm sind "bis auf 1 m" (Nds.)
1 x Nein. hat Recht. In Niedersachsen gilt: Entweder auf die Grenze bauen oder mindestens 1m Abstand halten.
Otus11 schrieb:
Ran an die Grenze.
Auch wenn's in RP anders erlaubt ist, kann ich das nur unterstützen.
bon198008.09.18 23:21
Skyfire schrieb:
Im Hauswirtschaftsraum ist das Lüftungsgitter (Ausgang) der Luft-Wasser-Wärmepumpe (Stiebel Eltron LWZ304) zur Garage/Carport hin.

Ist zwar etwas off-topic, aber seid ihr euch sicher, dass ihr das wollt? Ist die Planung final oder kann noch ein Splitgerät realisiert werden, das etwas abseits abbläst? Das würde gleichzeitig ja auch die Carportproblematik entschärfen...
Ich frage, weil wir auch die o.g. Wärmepumpe haben, aber unser Technikraum ist im Keller. Ich würde aufgrund der Lautstärke der Wärmepumpe diese nicht im EG haben wollen. Ich denke, ihr werdet das Brummen im Betrieb wahrnehmen, oder solltet den Hauswirtschaftsraum schalltechnisch abdichten. Wir haben keine Schallschutztür zum Technikraum, man hört die Pumpe bei geschlossener Tür im Kellerflur davor deutlich, oben auf der Treppe im EG dann praktisch nicht mehr.
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