Brandschutzwand F90B auf der Grenze in Rheinland-Pfalz

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H

Helado

Guten Abend zusammen,

meine Freundin und ich planen auf unser Grundstück ein Fertighaus zu bauen bzw. bauen zu lassen. Wir haben zwei Fertighaushersteller in der näheren Wahl genommen aber uns ist letztens eine entscheidende Frage aufgekommen...:
Da wir auf der Grenze bauen (beidseitig mit Genehmigung der Nachbarn (geklärt) und dem Bauamt (steht noch aus)) brauchen wir beidseitig eine F90b Brandschutzwand. Diese Wände haben natürlich keine Fenster. Da wir in Rheinland Pfalz wohnen gibt es hier besondere Vorschriften einer Brandwand:

Die Landesordnung RLP besagt gemäß § 30 Landesbauordnung I dass eine Brandwand aus nicht brennbaren Materialien bestehen darf.

Da so gut wie alle Fertighaushersteller (zumindest die, die wir ausgesucht haben) Wände bauen mit Holz, ist diese Bauart meines Erachtens nicht erlaubt. Dies haben wir natürlich nachgefragt und bekamen die Antwort zurück, dass dies sehr wohl möglich ist, da die Brandwände alle der DIN Norm entsprechen und auch als solches zugelassen sind. Sonst dürften die auch keine Reihenhäuser bauen.

Wir sind uns nunmehr sehr unschlüssig, ob wir nun mit einem Fertighaushersteller ins Boot gehen sollen oder nicht, weil deutlich in der Landesbauordnung steht, dass eine Brandwand NICHT aus brennbaren Materialien bestehen darf...

Was stimmt nun... bzw. was können wir machen, bleibt hier nur das Bauen mit einem Massivhaushersteller...?

Danke vorab!
 
H

Helado

Sorry habe es ins falsche Forum gespottet, steht jetzt bei "Bauland / Verträge / Baurecht-Tipps / Amtliches". Threat kann hier gelöscht werden.
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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