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ᐅ Blower Door Test bei KfW 70 nach Stand 2012?


Erstellt am: 24.01.2017 10:44

Biker_R1 24.01.2017 10:44
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Blow Door Test.

Wenn man in 2012 Kfw70 Programm 153 beantragt und laut Energiebetreuer ein Blow Door Test gemacht werden soll, welche Anforderungen standen damals seitens KFW fest?
Musste nur ein Test gemacht werden ohne eine Ergebnisvorgabe die erfüllt werden musste oder wurde damals schon verlangt , das man eine Luftwechselrate von max. 3 bzw. 1.5 /h einhält?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

ypg 24.01.2017 11:33
Wir haben den Blower Door Test für Kfw70 2013 machen lassen, er musste natürlich mit dem Ergebnis von unter 3 abgeschlossen sein, ansonsten wäre es kein Kfw70-Haus!


Grüsse

Biker_R1 25.01.2017 06:52
Morgen, also war damals auch schon diese Vorgabe für KfW gültig?
Ich hatte irgendwo mal gelesen, das früher nur Vorgabe war, das man einen machen muss aber kein Wert eingehalten werden musste. War dies noch früher so gewesen?

ypg 25.01.2017 08:41
Wo KfW draufsteht, muss auch KfW drin sein!
Definiere "früher"!


Grüsse

Biker_R1 25.01.2017 09:20
wie gesagt, ich hatte gelesen, das früher von Kfw kein genauer Wert vorgegeben wurde den man erreichen muss, sondern nur die Auflage bestand überhaupt einen Test zu machen.
Es wurde also nicht definiert was das Ergebnis sein muss.
Und erst später wurde genau beschrieben, das bei der Prüfung auch ein bestimmter Wert erreicht werden muss um den Test bestanden zu haben.

Nun ist eben meine Frage, ab wann wurde dies umgestellt bzw. ist dies korrekt das zu einer Zeit "x" kein Zielwert vorgegeben wurde.

Deliverer 25.01.2017 12:50
Nur aus Interesse: muss man heute einen machen? Hängt das nicht ein bisschen vom Gutdünken des "Energieberaters" ab?

(Also - ich kenne da jemanden sehr gut, der zumindest letztes Jahr, altes KFW70, keinen machen musste... ;-)
blower door testkfw70