Ich kann auch nicht verstehen warum die BG Bau hier so positiv gesehen wird. Wenn man den Schwiegervater zB. meldet als Bauhelfer und sich dann in Sicherheit wiegt, dass der abgesichert ist kann seine Hilfe wenn etwas passiert als Gefälligkeit eingestuft werden und man sieht keinerlei Leistung der BG Bau. So schon öfter von Gerichten entschieden worden und zwar war der Knackpunkt dass die Angehörigen zwar zeitlich viel geholfen haben aber eben unentgeltlich. Darum müsste man eh eine Unfallversicherung abschließen für die Bauherren und den Schwiegervater und da gibt es welche die gleich alle Bauhelfer einschließen, da ist man dann besser dran.