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ᐅ Bezahlt der Verkäufer die Vermessung der Grenzen oder der Käufer?


Erstellt am: 20.09.2017 07:36

Evolith 20.09.2017 07:36
Hallo zusammen,

unsere Nachbarn haben jetzt auch angefangen zu bauen und erwähnt, dass deren Bauleiter gemeint hat, dass der Verkäufer der Grundstücke die Vermessung der Grenzen zu übernehmen hat, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.
Jetzt habe ich mit glänzenden Augen unseren Vertrag durchwühlt und nichts gefunden, wo drin steht, dass wir das zu tragen haben. Darf ich jetzt also diese Aufgabe dem Verkäufer übergeben?

Zaba12 20.09.2017 08:08
Als Leihe würde ich sagen, wenn dies so im Vertrag drin steht, dass der Verkäufer dies tuen muss, dann ein klares Ja.

Ich nehme an das du jetzt nach dem notariell beglaubigte Kaufvertrag der Eigentümer des Grundstücks bist, oder? Wenn es so ist, auf welcher rechtlichen Basis soll der Verkäufer, der ab dem Notartermin und dem Geldfluss nichts mehr mit dem Grundstück am Hut hat, dann die Vermessung zahlen.

Evolith 20.09.2017 08:21
Die rechtliche Grundlage würde ich ja gerne erfahren. Der Bauleiter meinte wohl, dass irgendwo niedergeschrieben steht, dass die ordnungsgemäße Erstvermessung der Grundstücksgrenze beim Verkäufer liegen soll. Sprich also die Grenzsteine liegen sollten. Ich habe davon noch nie was gehört, was jetzt aber absolut nichts heißen muss.
Bei uns allen waren nur bunte Holzpflöcke in die Erde gerammt worden, die noch nicht mal stimmten.

fach1werk 20.09.2017 08:46
Erstvermessung ja, es muss ja die genaue Abmessung zur Ermittlung eines Grundstückswertes vorliegen. Auch die Feinabsteckung benötigt ganz genaue Vermaßung. Nach dem Bau wird fürs Katasteramt noch mal vermessen, hierbei wird auch die Einhaltung der Baugenehmigung mit vermaßt. Das muss man selbst bezahlen, es hat bei uns gut 800.- gekostet.

Nordlys 20.09.2017 08:59
Das stimmt so nicht. Es ist sicherlich üblich, das der Vk. die Landvermessung trägt, aber kann auch anders geregelt sein. 50/50 z.B. Oder alles beim Käufer.
Allerdings erwartet man im Notarvertrag einen Vermerk, wie es zu regeln ist. Bitte kontaktiere den Notar, den du als Käufer ja auch gewählt hast. Der soll Dir Aufklärung liefern. Für Grundbuch und Kataster bedarf es eines vermessenen, markierten Landstückes mit eigener Flurnummer. Beispiel: Grundbuch Kleinmöllersdorf, Blatt 17, Flur 24/2. Karsten

Evolith 20.09.2017 09:06
: Den Notar haben nicht wir gewählt. Der wurde vom Verkäufer (eine Firma) vorgegeben. Aber das ist ja auch irrelevant. Im Vertrag steht kein Wort zur Vermessung drin. Allerdings wurde unser Grundstück natürlich genau mit Flurstück und Co benannt. Sprich es muss ja vermessen worden sein. Allerdings hatten wir keine Grenzsteine/-punkte auf unserem Grund und Boden, sondern nur die bunt gesprayten Holzpflöcke.
Es wäre also interessant zu wissen, wer diese Punkte initial setzen muss.

Hintergrundinformationen: Das Grundstück ist schon seit über einem Jahr in unserem Besitz und unser Haus steht auch schon fein darauf. Eingesessen wurde Haus und Garage noch nicht. Das sehe ich aber eindeutig in unserem Aufgabenbereich.
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