ᐅ Bewertung Finanzierung Neubau - Träumerei oder machbar?
Erstellt am: 21.01.20 19:52
K1300S01.02.20 11:19
Für die KfW gilt aber doch das zu versteuernde Haushaltseinkommen, also brutto, oder nicht? Da liegt Ihr meilenweit drüber, wenn Ihr in den letzten Jahren nicht gerade Sabbatical hattet.
nordanney01.02.20 11:49
K1300S schrieb:
Für die KfW gilt aber doch das zu versteuernde Haushaltseinkommen, also brutto, oder nicht?Zu versteuern ist nicht brutto. Da können Welten zwischen liegen.K1300S01.02.20 12:44
Können vielleicht, aber nicht müssen. Ich denke jedenfalls, der Unterschied zu netto dürfte noch größer sein, und wenn hier rund 90 K netto angegeben sind, dann wird das zu versteuernde Einkommen sehr deutlich darüber liegen, ergo ist nichts mit Baukindergeld.
Maschi3301.02.20 12:59
K1300S schrieb:
Können vielleicht, aber nicht müssen. Ich denke jedenfalls, der Unterschied zu netto dürfte noch größer sein, und wenn hier rund 90 K netto angegeben sind, dann wird das zu versteuernde Einkommen sehr deutlich darüber liegen, ergo ist nichts mit Baukindergeld.Naja, die Frage ist halt, ob sein Einkommen bei der Berechnung überhaupt berücksichtigt wird, wenn er nicht in D arbeitet. Wenn es berücksichtigt wird hast du natürlich recht, dann sind sie meilenweit über der Grenze.
PrinzPoldi01.02.20 13:27
Soweit ich weiß wird ja nur das vorletzte und vorvorletzte Jahr zu Grunde gelegt. Durch Elternzeit sind die 90.000 deshalb machbar. Zudem ist Differenz zwischen dem zu versteuernden Einkommen und dem Netto in Lux nicht so extrem wie in Deutschland.
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