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ᐅ Bevorstehender Hauskauf mit oder ohne Erbbaurecht kaufen?


Erstellt am: 16.08.2017 16:25

30156030 16.08.2017 16:25
Hallo zusammen,

wir wollen ein Haus kaufen. Besichtigt haben wir es schon und es entsprach direkt alles unseren Wünschen und Vorstellungen (Lage, Schnitt, Zustand).

Das Einfamilienhaus ist Bj. 1958, 130m² Wohnfläche, 1200m² Grundstück (70€ / m² BRW). Kostenpunkt: 100 t€ (nur Haus)

Allerdings steht das Häuschen auf einem Erbpachtgrundstück. Der Erbpachtgeber ist das Land NRW und der Vertrag ist bis 2052 gültig (diesen könnten wir mit den aktuellen Konditionen übernehmen). Die Erbpacht beträgt sage und schreibe 141€ pro Jahr!

Wir haben wenig Eigenkapital aber ein relativ gutes Haushaltsnettoeinkommen (ca. 5000€).

Wir haben demnächst zahlreiche Finanzierungstermine (Hausbank, Vermittler etc.) und fragen uns welchen Weg wir einschlagen wollen / können / sollen.

Entweder wir finanzieren die 100 t€ und zahlen bis 2052 die sehr geringe Erbpacht (Idee: "nebenbei" sparen und nach Ablauf des Vertrags das Grundstück kaufen) oder wir kaufen direkt das Haus (100 t€) und das Grundstück (84 t€) und finanzieren dann 184 t€.

Was meint ihr? Was macht mehr Sinn?

Liebe Grüße

Caspar2020 16.08.2017 16:33
30156030 schrieb:
Erbpachtgeber

Erbpachtgeber haben ein Mitspracherecht (auch wegen Grundschuldeintragungen etc). Ich kenne ein paar Konstellation mit Kirchenland; da wird gerne <80/90% Finanzierungen oder mehr abgelehnt bzw ausgeschlossen.
30156030 schrieb:
und nach Ablauf des Vertrags das Grundstück kaufen) oder wir kaufen direkt das Haus (100 t€) und das Grundstück (84 t€) und finanzieren dann 184 t€.

Sind diese Optionen mit dem Erbpachtgeber abgesprochen, bzw. im Erbpachtvertrag verankert?

30156030 16.08.2017 16:38
Caspar2020 schrieb:
Erbpachtgeber haben ein Mitspracherecht (auch wegen Grundschuldeintragungen etc). Ich kenne ein paar Konstellation mit Kirchenland; da wird gerne <80/90% Finanzierungen oder mehr abgelehnt bzw ausgeschlossen.



Sind diese Optionen mit dem Erbpachtgeber abgesprochen, bzw. im Erbpachtvertrag verankert?

Ja, lt. Verkäufer (privat) ist es vertraglich so geregelt, dass es möglich ist das Grundstück zu kaufen.

Caspar2020 16.08.2017 16:40
Hast du schon den erbpachtvertrag gesehen, gelesen und verstanden?

30156030 16.08.2017 16:42
Caspar2020 schrieb:
Hast du schon den erbpachtvertrag gesehen, gelesen und verstanden?

Nein noch nicht... Sollte aber nicht der Gegenstand meiner Frage sein. Ich nehme mal an, dass es stimmt, was der Verkäufer sagt.

Caspar2020 16.08.2017 16:47
30156030 schrieb:
Nein noch nicht... Sollte aber nicht der Gegenstand meiner Frage sein. Ich nehme mal an, dass es stimmt, was der Verkäufer sagt.
30156030 schrieb:
Wir haben wenig Eigenkapital a
Caspar2020 schrieb:
Erbpachtgeber haben ein Mitspracherecht (auch wegen Grundschuldeintragungen etc). Ich kenne ein paar Konstellation mit Kirchenland; da wird gerne <80/90% Finanzierungen oder mehr abgelehnt bzw ausgeschlossen.

Banken sind im übrigen auch nicht wirklich aufgeschlossen gegenüber wenig Eigenkapital und Erbbachtgeschichten.

Da hilft dir einfach nur die Klinken zu putzen.
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