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ᐅ Beton der L-Steine reicht in mein Grundstück.


Erstellt am: 17.04.23 12:47

Susanne aus Ba17.04.23 12:47
Hallo zusammen,

mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.

Vielen Dank schon einmal.
rick201817.04.23 13:12
Ein Beitrag hätte auch gereicht 😉
Der Nachbar muss von deinem Grundstück fern bleiben. Auch mit den Fundamenten der L-Steine.
Sprich alles muss auf seiner Seite sein.
Woher weisst du dass er auf deinem Grundstück ist? Hast du es vermessen lassen?
Erstmal die Fakten klären und ein Gespräch suchen.
Susanne aus Ba17.04.23 13:27
Vielen Dank Rick für die schnelle Antwort.
Der Eigentümer sagte, der Außen-Rand der L-Steine ist die Grundstücksgrenze. Diese Aussage kam beim "Ortstermin" von einem anderen Gerichtsstreit. Es wurde auch vermessen, allerdings nur das oberirdische berücksichtigt. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist überaus schlecht, Gespräche sind nur noch über den Anwalt möglich.

Deshalb nochmals meine Frage, können L-Steine auch ohne Seitenstütze stabil bleiben? Könnte man den Beton einfach entfernen ohne dass irgendwann alles in meine Richtung rutscht?
K a t j a17.04.23 13:40
Welchen Schaden erleidest Du denn durch den unterirdischen Beton?
rick201817.04.23 14:12
Wenn das Verhältnis eh schon so vergiftet ist würde ich vermessen lassen und einen Anwalt einschalten.
Du möchtest ja noch eine Garage errichten, der Beton schadet auch dem Rasen.
Auf keinen Fall selbst etwas an seinem Bauwerk machen!
WilderSueden17.04.23 14:13
Ist irrelevant, der Beton des Nachbarn hat auf fremden Grundstücken nichts zu suchen.

Aber Nachteile hast du dadurch schon. Der Beton zieht Wasser aus dem angrenzenden Erdreich, da wächst nicht viel. Und wenn du selbst da irgendwas machen willst (Weg pflastern, etc) kommst du mit dem in Konflikt.
betongrundstücksgrenzesteinevermessengarageanwalt