Hallo zusammen,
bei meiner Frau und mir verdichten sich die Pläne auf dem Grundstück der Oma ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück ist ca. 770m² groß und es steht aktuell ein Haus von 1956 mit 9x9 + Anbau + Garage drauf.
Das Haus hat der Opa noch gebaut. Der Keller ist daher ziemlich niedrig und nicht so tief eingegraben. (OK 80cm)
Wir haben einen Bebauungsplan aus den 60gern in Süterlin, der gibt 1 Vollgeschoss mit 50cm Kniestock vor.
Das Bauamt hat jedoch signalisiert die benachbarten Stadtvillen mit 2 Vollgeschossen und flachem Walmdach wären die Grenze des Machbaren.
Was mich nun etwas umtreibt ist die Keller-Frage.
Ich habe natürlich die 11ant Keller-Regel bereits gelesen. Aber ich glaube, ich verstehe sie nicht.
Im Falle von einem Hanghaus kann ich dem folgen.
Aber bedeutet diese, dass man im Falle von einem (topf) ebenen Grundstück niemals einen Keller machen würde, oder ?
Sondern eher die Grundfläche des Hauses vergrößert und den klassichen Technikraum im EG platziert ?
Wie würde es sich verhalten, wenn man schon ein Loch vom abgerissenen Bestandshaus hat ?
Den dortigen Keller sehe ich eigentlich nicht nutzbar. Nicht tief genug. Und von der Substanz halt leider auch nicht mehr so frisch.
Die Fläche wäre aber schon in etwa das, was wir uns vorstellen.
In unserem Fall wäre die bisherige Planung so, dass im Keller neben Technik/Waschraum noch ein kleines Lager/Vorräte wäre.
Dazu wäre wichtig eine große Werkstatt (20m²) und ein Wohnraum (20m²) für Büro/Gäste.
Wie kann ich nun ausrechnen, ob es sich nicht eher lohnt, den Bestandskeller einzuebnen und dafür die Grundfläche des Hauses zu erhöhen ?
Ich dachte ja immer, das es günstiger wird, je mehr man an den Würfel kommt. Umbaute Außenwand und Dachfläche wären minimiert.
Die Geschossanzahl ist ja auch begrenzt.
Viele Grüße
bei meiner Frau und mir verdichten sich die Pläne auf dem Grundstück der Oma ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück ist ca. 770m² groß und es steht aktuell ein Haus von 1956 mit 9x9 + Anbau + Garage drauf.
Das Haus hat der Opa noch gebaut. Der Keller ist daher ziemlich niedrig und nicht so tief eingegraben. (OK 80cm)
Wir haben einen Bebauungsplan aus den 60gern in Süterlin, der gibt 1 Vollgeschoss mit 50cm Kniestock vor.
Das Bauamt hat jedoch signalisiert die benachbarten Stadtvillen mit 2 Vollgeschossen und flachem Walmdach wären die Grenze des Machbaren.
Was mich nun etwas umtreibt ist die Keller-Frage.
Ich habe natürlich die 11ant Keller-Regel bereits gelesen. Aber ich glaube, ich verstehe sie nicht.
Im Falle von einem Hanghaus kann ich dem folgen.
Aber bedeutet diese, dass man im Falle von einem (topf) ebenen Grundstück niemals einen Keller machen würde, oder ?
Sondern eher die Grundfläche des Hauses vergrößert und den klassichen Technikraum im EG platziert ?
Wie würde es sich verhalten, wenn man schon ein Loch vom abgerissenen Bestandshaus hat ?
Den dortigen Keller sehe ich eigentlich nicht nutzbar. Nicht tief genug. Und von der Substanz halt leider auch nicht mehr so frisch.
Die Fläche wäre aber schon in etwa das, was wir uns vorstellen.
In unserem Fall wäre die bisherige Planung so, dass im Keller neben Technik/Waschraum noch ein kleines Lager/Vorräte wäre.
Dazu wäre wichtig eine große Werkstatt (20m²) und ein Wohnraum (20m²) für Büro/Gäste.
Wie kann ich nun ausrechnen, ob es sich nicht eher lohnt, den Bestandskeller einzuebnen und dafür die Grundfläche des Hauses zu erhöhen ?
Ich dachte ja immer, das es günstiger wird, je mehr man an den Würfel kommt. Umbaute Außenwand und Dachfläche wären minimiert.
Die Geschossanzahl ist ja auch begrenzt.
Viele Grüße
FitoCari schrieb:
Sprich 1/3 Wohnkeller und 2/3 Nutzkeller.
(Es sei denn ich bekomme meine Frau überzeugt, die Werkstatt auch mit Fußbodenheizung zu versehen. Unterputz-Elektrik, Feinputz und Marmorfliesen brauch ich aber da auch nicht)Naja, so einfach mal teilen, damit man Kosten spart, ist halt nicht mehr.Der seichte Hang schreit nicht nach Keller (wie oben schon gesagt), letztendlich ist auch alles eine Budgetfrage.
Wieviel Budget steht denn zur Verfügung?
https://www.hausbau-forum.de/threads/interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau.41078/
Für jeden Interessierten bzw. falls weitere Fragen zum Bebauungsplan etc. kommen, sollte man mal die alten Threads, zumindest diesen einen, verlinken.
@FitoCari
Du hättest auch an den Thread anknüpfen können.
Egal.
Hast Du alle Fragen damals mit dem Bauamt klären können?
Für jeden Interessierten bzw. falls weitere Fragen zum Bebauungsplan etc. kommen, sollte man mal die alten Threads, zumindest diesen einen, verlinken.
@FitoCari
Du hättest auch an den Thread anknüpfen können.
Egal.
Hast Du alle Fragen damals mit dem Bauamt klären können?
FitoCari schrieb:
Ein Gartenhäusl mit 20m² als Werkstatt würde ich natürlich auch nehmen.Ich kenne dein Hobby nicht, aber bringst du die Maschinen überhaupt in den Keller und anschließend die Werkstück wieder raus?Wie laut ist das Ganze?
Bei Fußbodenheizung, wie schwer sind die Maschinen?
N
nordanney01.01.25 14:25FitoCari schrieb:
Ein Gartenhäusl mit 20m² als Werkstatt würde ich natürlich auch nehmen. Aber das separat mit eigenem Dach und ausreichend wärme-isoliert sehe ich aber grad so teuer wie sie in den Keller zu verlegenSo ein Gartenhaus mit 44er Wandstärke all in sollte um 6k mit Fundament/Bodenplatte kosten. Ob du es zwingend noch dämmen musst, musst du selbst entscheiden. Kann man auch so gut beheizen, wenn man nicht täglich dauernd drin ist. Aber im Keller werden es auch nur 12-14 Grad sein ohne Heizung (wenn Nutzkeller).Für den Preis bekommst du ansonsten nur die Planung für den Keller.
Hier sind zwei Screenshots von dem Bebauungsplan.
In der Tat ist das die Baulinie und auch stimmt es, dass der Nachbar versetzt, näher zur Strasse platziert ist.
Ich hatte die 1/3 Wohnkeller zu 2/3 Nutzkeller erwähnt, nicht um eine Mischkalkulation zu bekommen, sondern für die Abschätzung für die Frage: "Kellerfläche nach über die Erdoberfläche verschieben".
Bei 100% Nutzkeller wäre diese Frage sicherlich anders zu beantworten, als bei 100% Wohnkeller. Oder ?
In der Tat ist das Grundstück groß genug. Und auch der Bebauungsplan gibt ausreichend zu bebauende Fläche her.
Mich hat ja nur die Frage umgetrieben, wie es sich verhält wenn da schon ein Loch ist, da der Bestandskeller eh weg muss.
Inwiefern ein Haus ohne Keller günstiger oder teurer ist, als ein Haus mit Keller. Wenn die Flächen in beiden Fällen identisch sind.


In der Tat ist das die Baulinie und auch stimmt es, dass der Nachbar versetzt, näher zur Strasse platziert ist.
Ich hatte die 1/3 Wohnkeller zu 2/3 Nutzkeller erwähnt, nicht um eine Mischkalkulation zu bekommen, sondern für die Abschätzung für die Frage: "Kellerfläche nach über die Erdoberfläche verschieben".
Bei 100% Nutzkeller wäre diese Frage sicherlich anders zu beantworten, als bei 100% Wohnkeller. Oder ?
In der Tat ist das Grundstück groß genug. Und auch der Bebauungsplan gibt ausreichend zu bebauende Fläche her.
Mich hat ja nur die Frage umgetrieben, wie es sich verhält wenn da schon ein Loch ist, da der Bestandskeller eh weg muss.
Inwiefern ein Haus ohne Keller günstiger oder teurer ist, als ein Haus mit Keller. Wenn die Flächen in beiden Fällen identisch sind.
N
nordanney01.01.25 16:54FitoCari schrieb:
nwiefern ein Haus ohne Keller günstiger oder teurer ist, als ein Haus mit Keller. Wenn die Flächen in beiden Fällen identisch sind.Die Antwort hast du schon oft genug hier erhalten. Öfters fragen ändert nichts.Ähnliche Themen