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ᐅ Bedeutung raumwirksamer Garagen


Erstellt am: 06.04.2017 06:55

teutates 06.04.2017 06:55
Hallo,

ich habe eine Frage zum Bebauungsplan, der für unser Grundstück gültig ist.
Stellplätze und Garagen sowie untergeordnete Nebenanlagen sind auf den Grundstücken grundsätzlich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Davon ausgenommen sind die Grundstücksflächen, die in einer Tiefe von 5 m entlang der Straßenbegrenzungslinie (Straßen und Wege) liegen. Hier sind raumwirksame Garagen einschließlich Carports sowie Nebenanlagen unzulässig. Dies betrifft natürlich nicht die zulässigen Grundstückseinfriedungen nach Maßgabe der Örtlichen Bauvorschrift. Damit wird die angestrebte offene und lockere Bebauungsstruktur gesichert und ein Beitrag zu einem hochwertigen Wohnumfeld geleistet.

Was darf ich mir unter "raumwirksame Garagen" vorstellen? Wir müssen im Südwesten des Grundstücks unsere Einfahrt bauen, unser Carport sollte eigentlich direkt an die Grenze im Südosten (haben ein Randgrundstück, weiter im Osten ist also nichts). Dem Bebauungsplan zu urteilen

Evolith 06.04.2017 07:16
raumwirksam bedeutet "die Umgebung verändernd". Sprich deine Garage sollte sich sauber an dein Haus optisch anpassen. Also nichts mit der knallpinken Glitzergarage.

Escroda 06.04.2017 07:53
Evolith schrieb:
Also nichts mit der knallpinken Glitzergarage.
Hier ist wohl eher gemeint, dass in dem 5m Streifen keine oberirdischen Gebäude zulässig sind. Der Carport darf also nicht direkt an die Straßengrenze gebaut werden, sondern mit mindestens 5m Abstand.

teutates 06.04.2017 11:20
Die Vermutung hatte ich auch schon. Schade.

Ist so eine Vorgabe üblich? Oft sind die Garagen / Carports doch direkt an der Straße.

Escroda 06.04.2017 12:47
teutates schrieb:
Ist so eine Vorgabe üblich?
In geplanten Bereichen, also dort wo Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind 5m Abstand zur Straße sehr weit verbreitet. Kommt natürlich auf die Visionen der Stadtplaner zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes an. Und die Verkehrsplaner haben auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Nordlys 06.04.2017 13:04
Man muss sich das in der Praxis vorstellen. Bei uns liegt das Bauland an einer Sackgasse mit Wendehammer. Es wird keinen Gehweg geben. Fahrbahnbreite 4 m. So dass der Müllwagen durchkommt. An der Straßenkante parken somit absolut tabu. Grundstücksgrenze ist Fahrbahnanfang. Wenn da jetzt jeder sein Carport direkt auf Kante setzt, kommt man erst mal schwer da rein rangiert. Dann haben die Dinger meist ein Dach, das vorn noch etwas rausragt. In den Luftraum der Fahrbahn. Zack, ballert der Müllwagen dagegen. Also, das Abstandsgebot ist nur vernünftig. Karsten
carportgaragen