Hallo zusammen,
wir haben mitte des Jahres ein Grundstück gekauft mit einem vorhandenem Keller. Darauf möchten wir Neubauen. Der vorhandene Kellergrundriss beschränkt uns allerdings wegen einer vorhandenen Terrasse in der Fassadenplanung etwas.
Nach einigen Gesprächen mit Generalunternehmern, Fertighausanbietern, Zimmerei & einer bekannten Architektin haben wir viele unterschiedliche Erklärungen zu unserer "Wunsch-Außenfassade" gehört. Und auch das lokale Bauamt hat uns bisher nur mit oberflächigen / allgemeinen Aussagen vertröstet.
Es geht darum dass die Fassade nur bis zu 1/3 zurückgesetzt sein darf - was sich aber nur auf die Traufhöhe bezieht? Oder doch nicht?
Was meint ihr? Wäre die Fassade Bebauungsplan konform?
Hier der Grundriss des vorhandenen Kellers:

Hier eine Skizze unserer Wunsch-Fassade:

Hier der relevante Ausschnitt des Bebauungsplan:



wir haben mitte des Jahres ein Grundstück gekauft mit einem vorhandenem Keller. Darauf möchten wir Neubauen. Der vorhandene Kellergrundriss beschränkt uns allerdings wegen einer vorhandenen Terrasse in der Fassadenplanung etwas.
Nach einigen Gesprächen mit Generalunternehmern, Fertighausanbietern, Zimmerei & einer bekannten Architektin haben wir viele unterschiedliche Erklärungen zu unserer "Wunsch-Außenfassade" gehört. Und auch das lokale Bauamt hat uns bisher nur mit oberflächigen / allgemeinen Aussagen vertröstet.
Es geht darum dass die Fassade nur bis zu 1/3 zurückgesetzt sein darf - was sich aber nur auf die Traufhöhe bezieht? Oder doch nicht?
Was meint ihr? Wäre die Fassade Bebauungsplan konform?
Hier der Grundriss des vorhandenen Kellers:
Hier eine Skizze unserer Wunsch-Fassade:
Hier der relevante Ausschnitt des Bebauungsplan:
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OlliQueck03.11.20 18:55Angenommen wir kleiden die Terrasse mit einem Kaltwintergarten ein, sodass die zurückversetzte Fassade im Wintergarten liegen würde. So in etwa:

Liegt zwar wahrscheinlich nicht in unserem Budget aber aus Interesse - würde das dann nicht mehr als zurückversetzte Fassade gelten? Oder zählen Wintergärten da nicht so einfach als Fassade?
Liegt zwar wahrscheinlich nicht in unserem Budget aber aus Interesse - würde das dann nicht mehr als zurückversetzte Fassade gelten? Oder zählen Wintergärten da nicht so einfach als Fassade?
Gibt es inzwischen konkrete Grundrissgedanken, deren Machbarkeit man prüfen könnte ?
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O
OlliQueck11.02.21 12:31Yes, unsere 2 favoriten sehen aktuell so aus. 9m x 11m würden uns reichen & man hätte noch eine breite Terrasse. Wobei auch hier wieder die Frage ist ob das als zurückversetzte Fassade gilt. Das sollte sich aber spätestens im Planungsgespräch mit dem Architekten dann ja klären lassen.
Der kleinere Grundriss sollte uns preislich etwas mehr Puffer geben später.

Hier die Grundrissskizze der O/W-Variante, die transparenten Wände sollen uns später flexibilität geben. Je nachdem wie viele Heimbüros & Schlafzimmer wir mal brauchen.



Der kleinere Grundriss sollte uns preislich etwas mehr Puffer geben später.
Hier die Grundrissskizze der O/W-Variante, die transparenten Wände sollen uns später flexibilität geben. Je nachdem wie viele Heimbüros & Schlafzimmer wir mal brauchen.
Das sollte keine Höflichkeitsfrage sein (im Sinne ob Du schon ´was hübsches gemalt hättest), sondern eine Rückfrage im Sinne Deines Statikthemas, um die Frage anhand eines konkreten Grundrisses zu prüfen.
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