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ᐅ Bebauungsplan - Stellplätze wie anordnen?


Erstellt am: 04.08.2013 09:45

davegoldmann 04.08.2013 09:45
Hallo zusammen,

wir planen den Bau eines Einfamilienhaus mit ebenerdiger Einliegerwohnung (ca. 40-50qm) für die Oma. Das Grundstück ist 19m breit und 32m lang. Wir würden gerne beim Hausbau die volle Breite nutzen die erlaubt ist, damit es bei beide Wohneinheiten im EG nicht zu eng haben.

Jetzt frage ich mich, ob ich das Haus 13m breit bauen darf und 10m lang. Rechts neben dem Haus wollte ich dann ein Carport bauen und die beiden Autos hintereinander Stellen, so dass die beiden Autos entlang der 10m des Hauses platziert werden. Ich muss laut meiner Stadt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachweisen. Also wollte ich den 3. Stellplatz vor das Haus in den Vorgarten stellen. Jetzt frage ich mich, ob das so erlaubt ist, oder ob die beiden Stellplätze neben dem Haus in einem Doppelcarport mit 6m Breite realisiert werden müssen. Für diesen Fall könnte das Haus nur 10m breit werden und es wäre dann unmöglich eine ebenerdigen Einliegerwohnung zu realisieren.

Im Bebauungsplan steht folgendes:

Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise ist bei Wohngebäuden mit einer Wohnung einer der Garage vorgelagerter Stellplatz zulässig und nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim anrechenbar. Bei Wohngebäuden mit 2 Wohnungen ist ausnahmsweise ein Stellplatz im Vorgarten zulässig.

Was meint ihr?

Grüße,
Dave

ypg 04.08.2013 14:24
Und was sagt der Bebauungsplan zur Grenzbebauung?
ich würde keine zwei Stellplätze hintereinander machen... das haben bei uns die Nachbarn ggü., die sind andauernd zu zweit draußen (morgens/abends) und rangieren entsprechend, wer am Morgen als Erstes los muss

davegoldmann 04.08.2013 19:20
Im Bebauungsplan steht nichts zur Grenzbebauung. Auf einer Seite darf man allerdings sein Carport/Garage an die Grenze stellen.

Das mit den Autos hintereinander ist kein Problem. Mir ist ein möglichst breites Haus in dem Platz für eine Einliegerwohnung ist wichtiger.

Also wie interpretiert ihr den Satz aus dem Bebauungsplan zu dieser Thematik. Der Herr von der Stadt ist derzeit noch im Urlaub.


Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise ist bei Wohngebäuden mit einer Wohnung einer der Garage vorgelagerter Stellplatz zulässig und nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim anrechenbar. Bei Wohngebäuden mit 2 Wohnungen ist ausnahmsweise ein Stellplatz im Vorgarten zulässig.

davegoldmann 08.08.2013 11:43
So, hab jetzt gerade mit einem grimmigen Herr von der Stadt gesprochen. Die Stellplätze dürfen nicht hintereinander gestellt werden, sondern müssen separat zugänglich sein. Einen Stellplatz darf ich in den Vorgarten stellen.

Das Grundstück ist ja 19m breit und ich würde das Haus gerne 13 Meter breit bauen, damit genug Platz für beide Wohneinheiten im EG vorhanden ist. Jetzt seid ihr gefragt. Hoffentlich habt ihr Ideen, wie ich die 3 Stellplätze nun anordnen soll?

Wastl 08.08.2013 12:10
19-13 = 6 Meter. Ein Stellplatz hat eine Mindestbreite von 2,50 - 2,70m. Also bekommst du links und rechts neben deinem Haus einen Stellplatz hin und einen machst du vorne in den Vorgarten (als Längsparker). Das Ganze musst du dann genehmigt bekommen, da extrem viel Fläche vor deinem Haus (wenn es einen Bürgersteig gibt) abgesenkter Bordstein wird. Grenzbebauung ist bei uns generell mit Garagen und untergeordneten Baukörpern möglich. Das sollte also gehen.

davegoldmann 09.08.2013 11:37
Hallo Wastl,

danke für deinen Beitrag. Das wäre natürlich klasse, wenn das so gehen würde. Allerdings habe ich doch dann doppelte Grenzbebauung (Stellplatz rechts + Stellplatz links), was nicht erlaubt ist oder? Carport/Garage planen wir erst mal nicht sondern nur Stellplätze. Ich dachte man darf Stellplätze nur an einer Nachbargrenze realisieren und nicht an beiden.

Dadurch, dass ich 3 Stellplätze nachweisen muss brauche ich eben auch mehr Fläche an abgesenktem Bordstein. Um auf den Stellplatz rechts neben dem Haus zu kommen brauche ich erst mal 3 Meter abgesenkten Bordstein. Der Stellplatz Links vom Haus braucht dann auch 3 Meter abgesenkten Bordstein. Der 3. Stellplatz als Längsparker kann ja auch die linke Einfahrt nehmen. Also brauche ich insgesamt 6 Meter abgesenkten Bordstein. Kriegt man sowas genehmigt?
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