ᐅ Bebaubare Fläche - überschreiten
Erstellt am: 26.04.17 09:44
Warum nicht einfach eine Befreiung beantragen. Kostet bei uns 100Euro und wird in solchen Fällen eigentlich (fast) immer vom Gemeinderat genehmigt. In der Gemeinderatssitzung in der unser Haus dran war, hat einer in unserer Straße ebenso eine Befreiung beantragt weil er sein Haus 17% größer als vorgeschrieben bauen wollte. Da war dann etwas Diskussion im Raum, wurde aber einstimmig genehmigt. Wegen den paar qm einer Garage würde ICH kein Risiko eingehen.
Auch wenn du schreibst dass bei euch ein Verstoß gegen den Bebauungsplan "niemanden interessiert", wird es spätestens dann interessant, wenn du irgendwann mal Ärger mit dem Nachbar hast oder ein gelangweilter Rentner davon Spitz bekommt... Das lohnt sich nicht!
Auch wenn du schreibst dass bei euch ein Verstoß gegen den Bebauungsplan "niemanden interessiert", wird es spätestens dann interessant, wenn du irgendwann mal Ärger mit dem Nachbar hast oder ein gelangweilter Rentner davon Spitz bekommt... Das lohnt sich nicht!
Genau. Manchmal kotzen Pferde vor der Apotheke. Sehe ich doch gestern Abend bei der Bauinspektion 100 m von uns weg einen baggern. Was tut der da? Der zerstört ein Fundament! Tja, sag der Nachbar, so isses, wenn man nicht hören oder lesen will. Hat bergauf gebaut und nur aufgeschüttet. Vorgabe B Plan ist ausmitteln. Also bei einem Meter Höhendifferenz auf 10 m Hausbreite vorn 50 cm hoch, hinten 50 cm rein in den Berg. Und nun? Nun muss er noch mal anfangen. grins. Karsten
B
benkler140127.04.17 13:15Also in Unserem Fall würde es nur um die Grundflächenzahl gehen nicht um eine Überschreitung der Grundstücksgrenze.
Laut Bauträger kann er die Garage bauen jedoch brauch er hierfür eine befreiung bei Schadensersatzforderungen durch Stadt oder öffentlich Rechtliche. Da die Grundflächenzahl überschritten wird mit einer Garage in der Länge L 9m x 3m B (Unterteilt in 6m Auto Garagentellplatz + 3m Abstellraum).
Wir haben halt bedenken das wenn wir bei der Gemeinde solch einen Antrag auf Genehmigung stellen das wenn dieser Abgelehnt wurde sie ja schon ,,Wind'' davon bekommen haben und ggf. auf Grund dessen zur Prüfung auftauchen .
Also bei uns im Neubaugebiet (wo wir auch Bauen) gibt es Häuser mit 0,0 Grünfläche , Häuser mit zu hohem Kniestock usw. und das seit über 25 Jahren.
LG benkler
Laut Bauträger kann er die Garage bauen jedoch brauch er hierfür eine befreiung bei Schadensersatzforderungen durch Stadt oder öffentlich Rechtliche. Da die Grundflächenzahl überschritten wird mit einer Garage in der Länge L 9m x 3m B (Unterteilt in 6m Auto Garagentellplatz + 3m Abstellraum).
Wir haben halt bedenken das wenn wir bei der Gemeinde solch einen Antrag auf Genehmigung stellen das wenn dieser Abgelehnt wurde sie ja schon ,,Wind'' davon bekommen haben und ggf. auf Grund dessen zur Prüfung auftauchen .
Also bei uns im Neubaugebiet (wo wir auch Bauen) gibt es Häuser mit 0,0 Grünfläche , Häuser mit zu hohem Kniestock usw. und das seit über 25 Jahren.
LG benkler
benkler1401 schrieb:
das wenn dieser Abgelehnt wurdeDann darfst du es ja auch nicht machen, wenn es abgelehnt wird.
T
toxicmolotof27.04.17 13:41Nur wei 75% aller Autofahrer zu schnell fahren, muss man ja nicht selber auch. Und Vorsatz ist immer teurer als "aus Versehen". Ihr seid da schon bei beweisbarem Vorsatz.
Beantragt eine Ausnahme/Befreiung für die 1-9qm Überschreitung mit guten Argumenten und good will, oder fragt nach, was man sich aus Ausgleich vorstellen könnte und geht diesen Weg.
Alles andere kann nur Ärger, Stress und Nerven kosten.
Beantragt eine Ausnahme/Befreiung für die 1-9qm Überschreitung mit guten Argumenten und good will, oder fragt nach, was man sich aus Ausgleich vorstellen könnte und geht diesen Weg.
Alles andere kann nur Ärger, Stress und Nerven kosten.
benkler1401 schrieb:
Wir haben halt bedenken das wenn wir bei der Gemeinde solch einen Antrag auf Genehmigung stellen das wenn dieser Abgelehnt wurde sie ja schon ,,Wind'' davon bekommen haben und ggf. auf Grund dessen zur Prüfung auftauchen .
Also bei uns im Neubaugebiet (wo wir auch Bauen) gibt es Häuser mit 0,0 Grünfläche , Häuser mit zu hohem Kniestock usw. und das seit über 25 Jahren.Für einen Bestandsschutz wird ein Schwarzbau schon das Gewohnheitsrecht bemühen müssen, das greift aber erst nach 100 Jahren. Da stellt man doch lieber das Einvernehmen her ...
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