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ᐅ Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig?


Erstellt am: 22.09.2011 20:05

misterknister 27.09.2011 15:32
Aber irgendwie muss mann sich doch zur Wehr setzen, wenn einem UNrecht widerfährt.

E.Curb 27.09.2011 19:05
Moin,
misterknister schrieb:
Lediglich ein Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit habe ich suggeriert.

Du hast Deinem Architekten also einen Auftrag in Aussicht gestellt, erwartest aber einen fertigen Entwurf mit Leistungsbeschreibung von ihm ?


misterknister schrieb:

Im übrigen wurden kaum Leistungen erbracht: ein liebloser halbfertiger Plan und eine mangelhafte Baubeschreibung kann man ja wohl kaum Leistung nennen.

Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um einen sogenannten oder auch "VORENTWURF". Sieht oftmals sehr nach Strichzeichnung aus und lässt quasi noch keine wirklich detaillierte Baubeschreibung zu.
Was hast Du denn von ihm erwartet ?

Gruß

misterknister 28.09.2011 11:26
Ja, ich denke, es handelte sich um einen Vorentwurf und da ist es doch legitim, diesen nicht zu mögen und aufgrund einer mangelnden Verständigung die begonnene Zusammenarbeit beendet. Oder?

Goldbeere 28.09.2011 11:49
Natürlich ist es legitim, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn man nicht zufrieden ist.

Die Frage ist doch aber: was ist mit der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung?
Die muss doch vergütet werden, der Architekt arbeitet doch nicht umsonst!
Leistungsphase 1 nach HOAI = Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 nach HOAI = Vorplanung (grobe Skizzen!) und erste Kostenschätzung

Das hat er nach Deinen Aussagen doch geliefert? Ihr habt doch einen Vorentwurf und eine
Kostenschätzung bekommen!?
Ich sehe da - wie Bauexperte - wenig Chance aus der Nummer rauszukommen.

Du solltest versuchen, Dich gütlich mit dem Architekten zu einigen!

Viele Grüße!
Goldbeere

E.Curb 28.09.2011 18:58
Hallo,

das ist das Problem, mit dem alle Architekten zu kämpfen haben.
Es sind doch nur ein paar Striche, und die gefallen mir auch noch nicht mal. Warum soll ich denn bezahlen ?

Wenn Dir eine Behandlung beim Arzt nicht gefällt, meinst Du er rechnet nicht trotzdem ab ? Wenn Dir eine Auskunft beim Anwalt nicht gefällt, meinst Du er rechnet nicht trotzdem ab ?

Gruß

misterknister 28.09.2011 21:24
Ich bleib dabei:
1. Die Leistung muss erkennbar sein, wenn es quatsch ist, gibts kein teures Geld
2. Man sollte zumindest darüber sprechen, das auch ein Vorentwurf etwas kostet und wenn ja wieviel
3. Direkt mit einem Anwalt zu kommen ist unschicklich ! Das macht man so nicht sondern stellt erst mal persönlichen Kontakt her
vorentwurfarchitektenleistungsphasehoaikostenschätzunganwalt