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ᐅ Bauvoranfrage, Verkauf von Teilgrundstücken, Vorgehen


Erstellt am: 26.10.21 16:42

keko.kvn29.10.21 20:12
Malunga schrieb:

Er wird sie als Bauland verkaufen. Denn wenn 34 greift ist es eben kein Erwartungsland mehr
Als Tipp noch: Grundstücke müssen zur Erschließung erreichbar sein. Wenn ich das richtig sehe haben die hinteren beide keinen direkten Zugang zur Straße.
Noch zur Voranfrage: Umso weniger du fragst, umso schneller und einfacher die Antwort. Bsp: Ist das Grundstück mit der FlurNr. grundsätzlich bebaubar?
Ihr könnt auch mehrere Fragen formulieren oder sie aufeinander aufbauen lassen.
Umso tiefer du ins Detail gehst, umso mehr kannst du rechtsverbindliche später einfließen lassen.
Das wichtigste aus meiner Sicht wäre aber definitiv zu klären ob es Bauland oder eben Erwartungsland ist UND ob das dem Verkäufer bewusst ist.

Super Antwort, danke dir. Die Verkäufer möchten mit dem ganzen Prozedere nichts zu tun haben, lediglich das Pflegen ist Ihnen ein Dorn im Auge, weil das Alter fortschreitet.
Preislich werde ich nächste Woche mehr wissen.
Bzgl. Erschließung hat eine Dame bei der Stadt einen Revisionsschacht am ersten Grundstück vorgeschlagen, wodurch womöglich die Erschließung der anderen beiden Grundstücke privat durchgeführt bzw. beauftragt werden könnte. Alle benötigten Leitungen liegen direkt an der Straße.
Malunga29.10.21 21:12
Mit dem Erschließen der Hinterliegergrundstücke meinte ich eigentlich hauptsächlich Verkehrswege.
keko.kvn29.10.21 21:20
Rechts habe ich eine Zufahrt eingezeichnet, welche privat erstellt werden soll.
schubert7930.10.21 07:00
Hat die Gemeinde ein vorkaufsrecht? Nicht das du jetzt die ganze Arbeit machst und dann kurz vor notartermin die Gemeinde zuschlägt.,
keko.kvn25.11.21 13:22
Hallo zusammen,
wir haben uns mit den verschiedenen Ämtern auseinander gesetzt und wurden hin- und hergeschickt.
Thema Bauvoranfrage hat sich angeblich erledigt und wir sind jetzt wieder bei der Stadt angekommen, bei welcher wir als erstes nachgefragt haben, aber weitergeleitet wurden.

Da kein Bebauungsplan für die Fläche existiert, wurde uns ein grobes Richtpreisangebot in Höhe von 8.000 bis 10.000 € genannt.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als "allgemeines Wohngebiet" dargestellt.
Angeblich soll es ein 13a Verfahren werden.
Wie ist der Preis einzuschätzen? Zu niedrig, zu hoch, halbwegs passend?

Wir sind aktuell verwirrt, weil uns jeder Ansprechpartner etwas anderes sagte.
Hat jemand einen Tipp, wie wir am besten vorgehen sollten?

Meine Idee wäre Angebote einholen, d.h. für Erdaufschüttung, Erschließung, Bebauungsplan Änderung, Bodengutachten und sich dann ein Gesamtbild zu machen, bzw. konkret mit den Verkäufern zu sprechen.
Im Februar findet die Sitzung statt, welche für die Bebauungsplan Änderung verantwortlich ist. Uns wurden erstmal gute Aussichten zugesagt.


Vielen Dank im Voraus.
hanghaus200025.11.21 14:33
Fuer was ist denn der Richtpreis?
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