Bauvoranfrage / Schreiben Landratsamt

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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11ant

11ant

Uns ärgert eben auch sehr, dass der Weg über den technischen Ausschuss (der sich über Monate zog) nun für die Katz gewesen sein soll.
Soweit ich weiß wird der technische Ausschuss zu jeder baulichen Veränderung/Neubau gefragt.
Ich wollte gerade fragen: wer hat diesen Weg eingeschlagen ? - wie klein ist die Gemeinde, daß der Ausschuss sonst nichts zu tun hat ?

Es tanzt insofern aus der Reihe, dass es eben kein FD UND 2-geschossig gibt.
Wie viele Bestandsgebäude bräuchten denn heute gebaut ebenfalls eine Befreiung, und in welchen Punkten ?

Dass es aber noch nie eine Befreiung gab (in dem Bebauungsplan) liegt einfach an der Tatsache, dass der Bebauungsplan (1970) erstellt wurde nachdem die Häuser schon errichtet wurden. Hier sagt das Landratsamt, dass es sowieso mal an der Zeit wäre diesen zu erneuern.
Da müßte sich der Landrat bei mir als Rechnungsprüfer aber warm anziehen: bei einem Plan aus 1970 erwarte ich heute keine wesentliche Zahl* an unbebauten Grundstücken mehr; und wenn der bestehende Plan schon jünger ist als die Gebäude, dann hat sich ja schon seine Aufstellung gewissermaßen "nicht rentiert". Da müßten schon einige fette Lohnsteuerzahler nur deshalb dort statt im Nachbarkreis bauen, damit man das vor der öffentlichen Hand verantworten könnte.

*) und wenn doch, dann wohl nur in Form von Enkelreserven
 
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