bauvoranfrage 6-parteienhaus in wohnsiedlung

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Wastl

Lt. BP absolut nicht zulässig. Weder Höhe, noch bebaute Fläche noch Wohneinheiten. Allerdings wurde uns erklärt, dass die Gemeinde einer Abweichung zustimmen kann ( und dies vermutlich auch tut) und auch schon öfters gemacht hat. Schauen wir dann in die Röhre? Oder können dann auch Anlieger Einspruch einlegen?
So viel ich weiß - Laienwissen - gibt es eine übergeordnete Behörde - meist das Landratsamt welches den Bau nochmals stoppen kann.
Ruf mal bei deinem Landratsamt an und frag nach (am Besten erst nach der Sitzung - keine schlafenden Hunde wecken,...)
 
L

lalala21

Hallo,
War ganz gut dass die komplette Siedlung da war. Wir durften auch unsere Meinung kund tun. Da alle dagegen waren von den Anliegern wurde ab gelehnt. Jetzt wird überlegt es auf den Grossen Grundstück zuzulassen.
Prinzipiell in Ordnung allerdings gehen die Meinung da wohl auch leicht auseinander was Anzahl Parkplätze und Anzahl der Wohnungen betrifft. Mal abwarten was sich da noch tut.
Total überrascht (entsetzt) war ich wie das auf Sitzungen zu geht. Hatte die Illusion dort wird diskutiert und dann entschiede...
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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