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ᐅ Bauvertrag - Untersicherheit bezüglich Zahlungsplan


Erstellt am: 28.01.18 14:25

N
Nordlys
30.01.18 16:06
Ok, das ist was anderes.
F
fortuneflake
31.01.18 19:07
So habe jetzt einen Termin bei der VBZ zur Prüfung des Vertrages.

Die Banken sind nicht begeistert von der Bürgschaft.
H
HilfeHilfe
31.01.18 19:33
fortuneflake schrieb:
So habe jetzt einen Termin bei der VBZ zur Prüfung des Vertrages.

Die Banken sind nicht begeistert von der Bürgschaft.
glaub ich . Ist nicht mehr Standard... alle Banken werden digital , schnellere kostengünstige Abläufe . Bürgschaft bedeutet Aufwand und Kosten. Ohne Bürgschaft geht’s nicht ?
F
fortuneflake
31.01.18 19:40
Ich hoffe es geht ohne, da auch ein hoher Eigenkapitalanteil vorhanden ist.

Ich muss es aber erst im Rahmen der Vertragsverhandlungen besprechen. Auf die bereite ich mich im Moment noch vor
P
Payday
05.02.18 11:39
Bau.mal schrieb:
Wieso? Das gehört in den Aufgabenbereich derer, welche dieses Forum betreiben oder eurem Rechtsanwalt. Ich habe keine Zeit, die vielen Erweiterungen und Änderungen haarklein zu erklären.
so eine Blödsinn Antwort. sorry kann man nicht anders ausdrücken.

achhh dochhh

TROLL !
F
Forenfux78
27.06.18 21:55
Hallo Zusammen,

Ich Grab mal diesen Thread aus - wollte keinen eigenen erstellen. Wir sind auch grad in Vertragsverhandlungen mit einem Generalübernehmer. Es geht um Sanierung und Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte (BJ 55). Das Grundstück mit Haus haben wir letztes Jahr gekauft, und nun soll saniert und erweitert werden. Der Architekt hat alle Leistungsverzeichnisse erstellt, mit sämtlichen Gewerken. Es kommt naturgemäß Einiges an Kosten zusammen - zumal im Rhein-Main-Gebiet. Nun will der Generalübernehmer laut Zahlungsplan 35% (!) als erste Rate bei Vertragsabschluss - und zwar über alle Gewerke, obwohl ja sowas wie Bodenbelag und Malerarbeiten naturgemäß erst am Schluss kommen. Ich halte das für doch sehr hoch, wie seht ihr das?

Schon mal vorab vielen Dank für eure Einschätzungen - und sorry für das 'kapern' dieses Threads!

Carsten
bürgschaftvertragsverhandlungengeneralübernehmer