W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauvertrag - Untersicherheit bezüglich Zahlungsplan


Erstellt am: 28.01.18 14:25

A
Alex85
28.01.18 20:10
Um eine Baugenehmigung oder Freistellungsverfahren einzuleiten, muss man nicht Besitzer oder gar Eigentümer eines Grundstücks sein, geschweige dies bezahlt haben. Oder ist das NRW exclusiv?
Also sobald sich der Vermesser in der Lage fühlt, die Lagepläne zu erstellen, kanns eigentlich mit der Genehmigungsplanung voran gehen.
H
HilfeHilfe
29.01.18 07:06
fairer Plan, hätte ich keine Bauchschmerzen. Eure Bauleistungsbeschreibung würde ich dennoch prüfen lassen. Evtl. gibt da die ein oder andere Nachfrage oder Änderungswünsche ( wenn es den noch geht)

Hat uns 300 e netto gekostet
F
fortuneflake
29.01.18 11:04
Richtig, auf den Eigentümer kommt es nicht an. Aber das Grundstück muss erst erschlossen sein und das ist es erst wenn die Straße fertig ist.

:
Wo habt ihr die Bauleistungsbeschreibung prüfen lassen?
Unsere ist eigentlich ziemlich genau, Marken, Stärken, usw sind genau benannt und den Passus "gleichwertig" haben wir schon unkompliziert streichen lassen.

Ich überlege wegen dem Bauvertrag, in wieweit eine Prüfung Sinn macht. Nützt mir ja nichts, wenn ich den BU vergraule bzw. der nur nach seinem Vertrag bauen will. Letztendlich muss es wohl akzeptieren. Und der Ratenplan passt ja anscheinend, der ist ja eigentlich das wichtigste mit?
B
Bieber0815
29.01.18 13:50
fortuneflake schrieb:
Aber das Grundstück muss erst erschlossen sein und das ist es erst wenn die Straße fertig ist.
Was heißt fertig? Um als erschlossen zu gelten, muss halt nur ein Anschluss gegeben sein. Das kann auch ein Schotterweg sein.
fortuneflake schrieb:
Und der Ratenplan passt ja anscheinend, der ist ja eigentlich das wichtigste mit?
Mir wären noch Termine wichtig, also vor allem die garantierte Fertigstellung, idealerweise gleich mit einer Regelung, was passiert, wenn ... (alternativ: Dauer der Bauzeit ab Erteilung der Genehmigung). Ferner wäre es interessant, ob Baugesetzbuch oder VOB gilt.

Da es jüngst eine Änderung im Recht gab, könnten meine Hinweise teilweise überholt sein .
F
fortuneflake
29.01.18 15:13
Also die Straße ist angelegt und muss quasi noch geteert werden und die Gehwege gepflastert. Dann gibt es eine Abnahme für das neue Wohngebiet und mit der dann fertigen Erschließung ist der Grundstückspreis fällig.

Hier der Passus zur Bauzeit:

Die Bauzeit beträgt 34 Wochen ab Baubeginn.
(2) Die Bauzeit ist der Zeitraum zwischen Baubeginn und Fertigstellung der auftragsgemäßen
Leistung. Die unter Ziffer 1 vereinbarte Bauzeit setzt voraus, dass innerhalb von zwei Monaten nach
Auftragsannahme das Baugesuch bei den Behörden eingereicht werden kann und nach spätestens
weiteren 3 Monaten die Baugenehmigung bzw. Baufreigabe vom Auftraggeber an den Auftragnehmer
ausgehändigt wird. Sollte die Summe der vorstehenden Fristen (5 Monate) aus Gründen überschritten
werden, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Bauzeit angemessen verlängert.
(3) Der für die Bauzeit maßgebliche Baubeginn erfolgt einen Monat nach Erfüllung der dem Bauherren
obliegenden Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieses Vertrages unter der Voraussetzung, dass der
Baubeginn nicht zu einer ortsüblichen Winterpause liegt. Eine Winterpause und Schlechtwettertage
verlängern die Bauzeit entsprechend. Darüber hinaus verlängert sich die Fertigstellungsfrist, wenn
eine Verzögerung aus Gründen eintritt, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Dazu
gehören insbesondere höhere Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik oder fehlenden
Belieferungen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer mit notwendigen Material. Bei
Fälligkeit nicht gezahlter Rechnungen verlängert sich die Bauzeit ebenfalls. Der voraussichtliche
Baubeginn wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
B
bau.mal
30.01.18 10:04
fortuneflake schrieb:

Was sagt ihr zu dem Zahlungsplan?
Dieser Zahlungsplan ist weder fair, noch orientiert er sich an den verpflichtenden Inhalten des Verbraucherbauvertrages (gültig ab 01.01.18).

Da hat wohl ein Anbieter seine Hausaufgaben nicht gemacht.
bauzeitbaugenehmigungbauleistungsbeschreibungerschlossenfertigstellung