W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauträgerwechsel nach Baubeginn?


Erstellt am: 25.04.2017 16:58

ypg 27.04.2017 20:45
Ok, dann kein BT


Gruß, Yvonne

11ant 27.04.2017 20:57
jeti79 schrieb:
Angestellt bei der Firma ist ein Architekt, der die Hauspläne und auch die Statik gemacht/beauftragt hat. Diese haben wir mit einem Abschlag von 2,38% auf die Gesamtsumme bereits bezahlt und auch erhalten.

Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.
jeti79 schrieb:
Wie schon eingangs geschrieben: Wir haben nicht den Entschluss getroffen, den Bauträger zu wechseln, sondern haben den Gedanken im Kopf und freuen uns über Input von denen, die das evtl. schon hinter sich haben und/oder uns Tipps dazu geben können. Sollten wir diesen Schritt wirklich gehen, wird ein Anwalt natürlich unsere einzige Alternative sein,

Anwälte können auch mediatorisch tätig sein, streitige Verfahren können länger dauern als Bauverzögerungen.

Bieber0815 27.04.2017 23:00
11ant schrieb:
Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.
Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).

Die Kosten stehen auf einem anderen Blatt.

11ant 28.04.2017 00:59
Bieber0815 schrieb:
Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte

Das meinte ich ja: die "Lizenz" zur Verwendung der Pläne. Denn wenn "die Bodenplatte schon liegt", macht der Beibehalt der Hausplanung ja Sinn.

Caspar2020 28.04.2017 08:45
Bieber0815 schrieb:
Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).

Die Erlaubnis der Nutzung der schon vorhandenen Pläne ist das eine.

Aber man sollte auch nicht vergessen, das die Genehmigungsplanung noch ein ganzes Stück entfernt ist von der Ausführungsplanung.
pläne