ᐅ Bauträgerwechsel nach Baubeginn?
Erstellt am: 25.04.2017 16:58
ypg 27.04.2017 20:45
Ok, dann kein BT
Gruß, Yvonne
Gruß, Yvonne
11ant 27.04.2017 20:57
jeti79 schrieb:
Angestellt bei der Firma ist ein Architekt, der die Hauspläne und auch die Statik gemacht/beauftragt hat. Diese haben wir mit einem Abschlag von 2,38% auf die Gesamtsumme bereits bezahlt und auch erhalten.Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.
jeti79 schrieb:
Wie schon eingangs geschrieben: Wir haben nicht den Entschluss getroffen, den Bauträger zu wechseln, sondern haben den Gedanken im Kopf und freuen uns über Input von denen, die das evtl. schon hinter sich haben und/oder uns Tipps dazu geben können. Sollten wir diesen Schritt wirklich gehen, wird ein Anwalt natürlich unsere einzige Alternative sein,Anwälte können auch mediatorisch tätig sein, streitige Verfahren können länger dauern als Bauverzögerungen.
Bieber0815 27.04.2017 23:00
11ant schrieb:
Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).Die Kosten stehen auf einem anderen Blatt.
11ant 28.04.2017 00:59
Bieber0815 schrieb:
Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfteDas meinte ich ja: die "Lizenz" zur Verwendung der Pläne. Denn wenn "die Bodenplatte schon liegt", macht der Beibehalt der Hausplanung ja Sinn.
Caspar2020 28.04.2017 08:45
Bieber0815 schrieb:
Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).Die Erlaubnis der Nutzung der schon vorhandenen Pläne ist das eine.
Aber man sollte auch nicht vergessen, das die Genehmigungsplanung noch ein ganzes Stück entfernt ist von der Ausführungsplanung.