ᐅ Bauträgerwechsel nach Baubeginn?
Erstellt am: 25.04.17 16:58
jeti79 schrieb:
Angestellt bei der Firma ist ein Architekt, der die Hauspläne und auch die Statik gemacht/beauftragt hat. Diese haben wir mit einem Abschlag von 2,38% auf die Gesamtsumme bereits bezahlt und auch erhalten.Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.
jeti79 schrieb:
Wie schon eingangs geschrieben: Wir haben nicht den Entschluss getroffen, den Bauträger zu wechseln, sondern haben den Gedanken im Kopf und freuen uns über Input von denen, die das evtl. schon hinter sich haben und/oder uns Tipps dazu geben können. Sollten wir diesen Schritt wirklich gehen, wird ein Anwalt natürlich unsere einzige Alternative sein,Anwälte können auch mediatorisch tätig sein, streitige Verfahren können länger dauern als Bauverzögerungen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
Bieber081527.04.17 23:0011ant schrieb:
Das ist nicht gleichbedeutend damit, das Recht zum Weiterbauen mit einem Anderen erworben zu haben.Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).Die Kosten stehen auf einem anderen Blatt.
Bieber0815 schrieb:
Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfteDas meinte ich ja: die "Lizenz" zur Verwendung der Pläne. Denn wenn "die Bodenplatte schon liegt", macht der Beibehalt der Hausplanung ja Sinn.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
C
Caspar202028.04.17 08:45Bieber0815 schrieb:
Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).Die Erlaubnis der Nutzung der schon vorhandenen Pläne ist das eine.
Aber man sollte auch nicht vergessen, das die Genehmigungsplanung noch ein ganzes Stück entfernt ist von der Ausführungsplanung.