ᐅ Bauträger Baumpflanzung nachträglich Erfahrungen
Erstellt am: 05.12.24 23:43
hanghaus202306.12.24 09:11
Zeig doch mal den Plan. Wo ist A und wo ist B? Ist der Baum auf Deinem Grund?
Ich hoffe mal nicht, das es eine Linde ist.
Ich hoffe mal nicht, das es eine Linde ist.
Gerddieter06.12.24 09:52
ypg schrieb:
Ist doch schön - dann brauchst Du keinen eigenen Baum zu pflanzen. Laub hast Du eh immer irgendwo. Da ist es egal, ob der Baum neben Dir oder 20 Meter weiter steht: das macht der Wind von ganz allein, entweder „fremdes“ Laub zu Dir wehen oder eigenes bzw. nahes Laub wegzuwehen. - Ich glaube er mag keine Bäume, kein Laub und keine baumwichse !Tolentino06.12.24 10:53
Gibt es denn einen offiziellen Grund für die Umplanung? Wenn es auf Gemeinschaftseigentum ist, wirst du kaum eine Handhabe haben. Versuche dann lieber darauf hinzuwirken, dass es ein möglichst kleiner Baum ohne klebriges Zeug ist. Also z.B. ein Perückenstrauch, Gumball, Kugel Ginkgo.
ypg06.12.24 12:11
SerkanG schrieb:
Vorher war der Baum auf der Fläche mit dem “X” abgestellt, und jetzt soll es auf die Stelle kommen, wo der Pfeil ist.Danke, dass Du den Plan eingestellt hast!Was sagt denn der Gestaltungsplan? Was für Bäume werden gepflanzt? Das ist ja nur ein 2-Meter-Streifen - entsprechend wird da sehr wahrscheinlich ein schmaler Alleebaum oder eine immergrüne Säule gepflanzt.
Nach meinem Wissen werden bezüglich des Standortes keine Pflanzen gepflanzt, die den Zweck einschränken. Somit würde ich nicht davon ausgehen, dass zb eine Linde oder Kastanie gepflanzt wird, die die Stellplätze darunter beeinträchtigen könnten.
ypg06.12.24 12:49
SerkanG schrieb:
Termin beim Rechtsanwalt in die Wege geleitet was kann man da machen?Aber mal von Beflindlichkeiten abgesehen: Ich denke mir, dass im Kleingedruckten im Vertrag eventuelle Änderungen geregelt sind, nämlich dass Änderungen hinzunehmen sind, also bezüglich der Gemeinschaftsflächen.11ant06.12.24 13:37
ypg schrieb:
Ich denke mir, dass im Kleingedruckten im Vertrag eventuelle Änderungen geregelt sind, nämlich dass Änderungen hinzunehmen sind, also bezüglich der Gemeinschaftsflächen.Darüber hinaus hat der Abstand zum Begleitgrün der Stellplätze regelmäßig nicht den Rang einer zugesicherten Eigenschaft. Man erwirbt also z.B. einen Stellplatz zur Wohneinheit, der auch mit seiner Nummer im Vertrag und der Teilungserklärung bezeichnet ist, nicht jedoch dessen Abstand zur nächsten Quelle eines Laubfalles. Den Lageplan zur Darstellung wird auch ein Richter nur als mehr Information statt Garantie interpretieren. Sind beispielsweise dem Haus B5 der St27 am Weg zu "seiner" Häuserzeile und die Ga17 mit der Möglichkeit einer Hintertür in seinen Garten zugeordnet und würde diese Zuweisung geändert, würde ich das als relevant werten. Bekäme der Käufer von Haus B5 statt des St27 (an "seinem" Weg, und durch diesen vom nächsten Baum getrennt) neu den St30 (am Weg zu einer anderen Zeile, und unmittelbar am Baumstandort), würden die meisten Richter vermutlich die weitere Entfernung zwischen Haus und Stellplatz, nicht jedoch den entfallenen Zwischenraum zwischen Stellplatz und Baum bemängeln.Ähnliche Themen