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ᐅ Bausachverständiger kurz vor Abnahme sinnvoll?


Erstellt am: 28.02.24 11:27

xMisterDx28.02.24 20:51
Für Mängel die man jetzt noch findet, ja.
Darauf auf andere Gewerke zu schließen... Warum soll der Betonbauer gepfuscht haben, wenn der Elektriker die Steckdosen schief gesetzt hat?
Solche "Hochrechnungen" funktionieren, wenn die komplette Leistung von einer Firma kommt, aber nur sehr eingeschränkt wenn man 25 Firmen nach der Leistung der letzten 4 beurteilt, deren Arbeit man noch sieht.

Trägt übrigens auch nicht zum ruhigen Schlaf bei, wenn man sich einredet in der Bodenplatte könnte der falsche Baustahl verwendet worden sein, weil der Estrichbauer 2 Fenster mit Spritzern versaut hat.
Ändern kann man es ohnehin nicht mehr, selbst wenn da 2 Matten zu wenig im Stahlbeton liegen.

Von welchen massivsten Mängeln reden wir denn da, die noch bei der Vorabnahne gefunden und in 2 Monaten beseitigt werden können?
Wird ja wohl kaum darum gehen, dass die Fenster falsch montiert sind und die Bitumenbahn unter der ersten Steinlage fehlt.

Was will man mit nem Haus, wo man selbst die korrekte Ausführung des Fundamentes gemäß Statik und Geologen anzweifelt?
WilderSueden28.02.24 21:34
Es gibt diesen Menschen, der nennt sich Bauleiter und wäre eigentlich dafür zuständig, Pfusch zu verhindern bzw. sofort zu reklamieren. Wenn zur Abnahme Pfusch übrig ist, hat der Bauleiter seine Arbeit nicht gemacht und dann kann man davon ausgehen, dass Pfusch bei den anderen Gewerken ebenfalls nicht sanktioniert wurde.
11ant29.02.24 01:11
WilderSueden schrieb:

Es gibt diesen Menschen, der nennt sich Bauleiter und wäre eigentlich dafür zuständig, Pfusch zu verhindern bzw. sofort zu reklamieren.
Diese Stellenbeschreibung gilt allerdings nur für DEINEN Bauleiter (Architekt oder begleitender Sachverständiger).
Der "Bauleiter" DES GU hat eine völlig andere Stellenbeschreibung:
1. sich mit derselben Bezeichnung betiteln zu lassen, um den Bauherrn in dem Irrglauben zu wiegen, er habe auch dieselbe Funktion;
2. zwischen den Subunternehmen zu moderieren;
3. auf Lieferverzögerungen oder Bruchlieferungen zu parieren und Arbeiter entsprechend umzudisponieren;
4. Pfusch gewinnunschädlich geradezubiegen oder bis zum Ablauf der Gewährleistung zu verstecken.
Wie man sieht, ist die Schnittmenge gleich Null, außer dem Titel haben die beiden Funktionsträger nichts miteinander gemein.
WilderSueden schrieb:

Wenn zur Abnahme Pfusch übrig ist, hat der Bauleiter seine Arbeit nicht gemacht und dann kann man davon ausgehen, dass Pfusch bei den anderen Gewerken ebenfalls nicht sanktioniert wurde.
Beim bauherrenparteiiischen Bauleiter ist Pfusch zum Zeitpunkt der Abnahme längst tadellos behoben. Der "Bauleiter" auf der Gehaltsliste des GU hingegen hat die an ihn gestellten Erwartungen genau dann nicht erfüllt, wenn der Pfusch laienoffensichtlich wird. Der erwischte Subunternehmer soll Pfusch nur auf seine Rechnung und ohne den Verkehr aufzuhalten richten, sonst nicht; der erwischte eigene Beschäftigte sinngemäß in unbezahlter Überzeit und mit vom Lohn abgezogenem Material.
11ant29.02.24 01:17
P.S.: daß Bauherren den GU-"Bauleiter" mit einem Kundenzufriedenheitsbeauftragten verwechseln, ist beabsichtigt und leider nicht heilbar.
tristan0129.02.24 15:52
Allthewayup schrieb:

600€ ist da noch nichtmal eine Überlegung wert - machen!
Also unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen einschalten.

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Einschätzung. Das hat mir bei meiner Entscheidung weitergeholfen. Ich werde berichten wie's ausgegangen ist.
Allthewayup29.02.24 19:13
11ant schrieb:

Diese Stellenbeschreibung gilt allerdings nur für DEINEN Bauleiter (Architekt oder begleitender Sachverständiger).
Der "Bauleiter" DES GU hat eine völlig andere Stellenbeschreibung:
1. sich mit derselben Bezeichnung betiteln zu lassen, um den Bauherrn in dem Irrglauben zu wiegen, er habe auch dieselbe Funktion;
2. zwischen den Subunternehmen zu moderieren;
3. auf Lieferverzögerungen oder Bruchlieferungen zu parieren und Arbeiter entsprechend umzudisponieren;
4. Pfusch gewinnunschädlich geradezubiegen oder bis zum Ablauf der Gewährleistung zu verstecken.
Wie man sieht, ist die Schnittmenge gleich Null, außer dem Titel haben die beiden Funktionsträger nichts miteinander gemein.

Beim bauherrenparteiiischen Bauleiter ist Pfusch zum Zeitpunkt der Abnahme längst tadellos behoben. Der "Bauleiter" auf der Gehaltsliste des GU hingegen hat die an ihn gestellten Erwartungen genau dann nicht erfüllt, wenn der Pfusch laienoffensichtlich wird. Der erwischte Subunternehmer soll Pfusch nur auf seine Rechnung und ohne den Verkehr aufzuhalten richten, sonst nicht; der erwischte eigene Beschäftigte sinngemäß in unbezahlter Überzeit und mit vom Lohn abgezogenem Material.
Du sprichst mir aus der Seele. Genau diese Art „Bauleiter“ lernten wir kennen. Das Ergebnis habe ich ja bereits berichtet: 3 Monate Verzug kurz vor geplantem Bezug und eine 4-seitige Mängelliste in SG 10 die noch dazu unvollständig ist.
Gut das wir auf einer ordentlichen Schlussrate sitzen.
bauleiterpfuschfenster