W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauplatzkaufvertrag / Stadt im 1. Rang wg. Selbstnutzungsverpflic


Erstellt am: 08.02.19 18:02

Nordlys08.02.19 22:50
Schwimbi, warum redest Du nicht Montag mit der Stadt? Und benennst da Deinen Ärger, höflich, aber klar sagst Du, was Du möchtest und warum sie bei Dir nun das Grundbuch verderben wollen. Und dann höre hin, eas sie sagen. Nur dem Sprechenden kann geholfen werden sagen wir hier immer im Amt. Karsten
11ant09.02.19 02:16
schwimbi schrieb:
Noch ein Hinweis, es handelt sich um den zweiten Bauabschnitt . Käufer im ersten Bauabschnitt hatten diesen Passus nicht.
Dann wird es wohl im ersten Abschnitt mehr (Ferienwohnungs)spekulanten gegeben haben, als die Gemeinde tolerieren mochte. Baugebietsentwicklung hat schließlich strukturpolitische Ziele, die Förderung von Gewinnen im Grundstückshandel gehört nicht zu den Motiven der öffentlichen Hand. Und eine unbewehrte Sanktion wäre gleich einer wirkungslosen.
Fuchur09.02.19 11:12
Wir das nicht üblicherweise über eine Vormerkung eines Rückübertragungsanspruchs gelöst? Die Höhe der Strafe ist ja ein Witz in dem Zusammenhang, die liegt doch meist sehr deutlich höher.
Kekse09.02.19 12:21
Rückauflassungsvormerkung haben wir auch, die dient aber zur Absicherung des Bauzwangs binnen 3 Jahren. Vertragsstrafe bei nicht-Selbstnutzung ist ebenfalls in ähnlicher Höhe (16.025 € oder 25 €/qm) und die muss man ja auch relativ zum Grundstückspreis sehen (105 €/qm bei uns, da sind 25 ne wirksame Abschreckung. In München würde es darauf dagegen auch nicht mehr ankommen…)