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ᐅ Bauplatzkaufvertrag / Stadt im 1. Rang wg. Selbstnutzungsverpflic


Erstellt am: 08.02.19 18:02

schwimbi08.02.19 18:02
Hallo zusammen,
lese hier schon seit einiger Zeit still mit und habe nun auch eine Frage :
ich habe für ein Baugrundstück nach langer Wartezeit den Kaufvertragsentwurf enthalten.
Eine Passage stößt mir sehr negativ auf.

(7) Der Erwerber verpflichtet sich, die auf dem Vertragsgegenstand künftige Wohnbebauung nach Fertigstellung zunächst mindestens für fünf Jahre selbst als Hauptwohnsitz zu bewohnen. Maßgebend ist das Datum der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Bei Verstoß gegen die Selbstnutzungsverpflichtung, kann die Gemeinde xxx vom Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des heutigen Gesamtkaufpreises, somit 11.666,00 € verlangen.

Der Erwerber bewiligt zur Sicherung dieses Anspruchs die Eintragung einer Buchhyptohek an erster Stelle der Abteilung III des Grundbuchs in Höhe des vorbezeichneten Betrags für die Gemeinde xxx zu Lasten des Vertragsgegenstandes; diese wird Eintragungsantrag stellen mit Vollzug der Auflassung. Der Notar wies darauf hin, dass die Eintragung der Hypothek die Beleihbarkeit des Grundbesitzes herabsetzen kann.

Ist es nicht ein wenig Krass für lächerliche 11k in den 1. Rang zu wollen ?
Wie seht ihr das ? Ich werde versuchen den Abt.III Passus streichen zu lassen.

Viele Grüße
Müllerin08.02.19 19:29
schwimbi schrieb:


Ist es nicht ein wenig Krass für lächerliche 11k in den 1. Rang zu wollen ?
Wie seht ihr das ? Ich werde versuchen den Abt.III Passus streichen zu lassen.

Tja dann kriegt halt wer anders das Grundstück...

ich würde da als Stadt nicht zustimmen, wenn ich extra so ein Konzept erarbeitet habe, dass da nur die Leute bauen, die auch da wohnen möchten.
Nordlys08.02.19 19:31
Das werden die nur tun, wenn Du ihnen eine andere ebenso gute Sicherheit gibst. Ne Bürgschaft, oder 11666,- auf ein Sperrkonto, ähnlich Mietkaution.
schwimbi08.02.19 19:34
Müllerin schrieb:
Tja dann kriegt halt wer anders das Grundstück...

ich würde da als Stadt nicht zustimmen, wenn ich extra so ein Konzept erarbeitet habe, dass da nur die Leute bauen, die auch da wohnen möchten.
Das ist ja alles kein Thema. Für uns ist klar das wir dort auf jahre bleiben werden. Sonst würden wir ja nicht bauen (zusätzlicher Hinweis : es gibt zusätzliche Auflagen zum Bauzwang).
Es gibt doch bestimmt 100 andere Wege sicherzustellen, dass man für eine lange Zeit dort wohnen bleibt, als dem Käufer bevor der erste Stein gelegt ist direkt bei der Finanzierung mit seiner Bank ein Bein zu stellen
schwimbi08.02.19 19:37
Noch ein Hinweis, es handelt sich um den zweiten Bauabschnitt . Käufer im ersten Bauabschnitt hatten diesen Passus nicht.
Zaba1208.02.19 19:50
schwimbi schrieb:
Noch ein Hinweis, es handelt sich um den zweiten Bauabschnitt . Käufer im ersten Bauabschnitt hatten diesen Passus nicht.
Irrelevant. Der Bebauungsplan könnte auch ein anderer sein, wie bei uns. Da kann man auch nicht sagen Bauabschnitt A darf aber dies und das mehr.

Viel Glück.
bauabschnitteintragung