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ᐅ Bauleistungsversicherung bei GÜ-Projekt - Wie/Was Versichern


Erstellt am: 02.04.18 10:37

R.Hotzenplotz02.04.18 13:32
Gebäudeversicherung geht heute raus. Da ist die Rohbaufeuerversicherung mit drin. Vermutlich wird es Domcura, die sind sowohl bei Check24 als auch bei Comfortplan oben mit dabei von Preis-/Leistung. Wichtig ist mir, dass die grobe Fahrlässigkeit mit drin ist.

Dann muss ich nur noch eine gute Bauleistungsversicherung finden.
R.Hotzenplotz02.04.18 15:22
Interessant ist der §644 Baugesetzbuch. Also haftet er für Schäden aber nicht für Diebstahl.

Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)
§ 644 Gefahrtragung
(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich.
(2) Versendet der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so finden die für den Kauf geltenden Vorschriften des § 447 entsprechende Anwendung.
R.Hotzenplotz02.04.18 16:37
Ich habe gerade auch mal nach einer Wohngebäudeversicherung geschaut. Weiß jemand, was es bedeutet, wenn die grobe Fahrlässigkeit zwar versichert ist, dies aber im Fall einer Obliegenheitsverletzung auf € 50.000 limitiert ist?

Ich finde es schwer zu greifen, was eine Obliegenheitsverletzung ist.

Wenn durch grobe Fahrlässigkeit das Haus abbrennt, reichen € 50.000 nicht aus.
Alex8502.04.18 17:34
R.Hotzenplotz schrieb:
Ich finde es schwer zu greifen, was eine Obliegenheitsverletzung ist.

Eine vertraglich vereinbartes Verhalten des Versicherungsnehmers.
z.B. Zahl deinen Beitrag, Teile Schäden mit, Wirke an Schadensbegrenzung mit.
R.Hotzenplotz02.04.18 18:33
Alex85 schrieb:
Eine vertraglich vereinbartes Verhalten des Versicherungsnehmers.
z.B. Zahl deinen Beitrag, Teile Schäden mit, Wirke an Schadensbegrenzung mit.

Das hatte ich auch ergoogelt. Finde es aber schwierig, die Brücke zur groben Fahrlässigkeit zu schlagen.
Fuchur03.04.18 21:02
Die Fahrlässigkeiten gehören zur Kausalität deines Handelns und dem Schaden. Fenster offen gelassen --> Einbruch.

Die Obliegenheit ist eine vertragliche Nebenpflicht, z.B. Schäden innerhalb einer bestimmten Frist zu melden, damit die Versicherung ggf. einen Gutachter schicken kann. Es hat gebrannt --> du meldet den Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden --> Durch Regen am 2. Tag werden Spuren der Brandursache vernichtet.
fahrlässigkeitschädenunternehmerbaugesetzbuch