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ᐅ Bauherren-Rechtsschutz - machen oder lassen?


Erstellt am: 08.03.2019 11:29

Bookstar 12.03.2019 22:24
ich frag mich wie das funktioniert. Im Endeffekt könnte man fast mit jedem Handwerker streiten, weil keiner nach Vorgaben arbeitet. Wenn man solch eine Versicherung hätte, könnte man viel Geld zurückhalten und die Handwerker ziemlich nerven. Das ist bestimmt nicht im Interesse des Erfinders..

Fuchur 12.03.2019 22:26
Üblicherweise geben Rechtschutzversicherungen nur Deckungszusage, wenn auch Erfolgsaussichten bestehen. Gerade in diesem Spezialgebiet wird es schon genug Klauseln, Voraussetzungen und Nebenpflichten geben, die den Einsatz der Versicherung "einfach so" verhindern.

Egberto 12.03.2019 22:31
Laut den Versicherungsbedingungen besteht zum Beispiel die Möglichkeit des Versicherers bei zwei Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag zu kündigen. Für jede Kleinigkeit sollte man die Versicherung also lieber nicht einsetzen.

arnonyme 20.03.2019 12:09
Bei einer 7 stelligen Bausumme sollte man die 1000 € pro Jahr schon in die Hand nehmen.

Und sei es nur um ruhiger zu schlafen

Milo3 20.03.2019 14:36
Fuchur schrieb:
Üblicherweise geben Rechtschutzversicherungen nur Deckungszusage, wenn auch Erfolgsaussichten bestehen. Gerade in diesem Spezialgebiet wird es schon genug Klauseln, Voraussetzungen und Nebenpflichten geben, die den Einsatz der Versicherung "einfach so" verhindern.

Verstehe die Diskussion nicht. Dieser Irrglaube, dass Versicherungen sowieso nicht bezahlen und man immer das Kleingedruckte lesen muss... blabla. In der heutigen Zeit kann es sich kaum eine Versicherung erlauben, einen versicherten Schaden nicht zu bezahlen. Und nein, der sparkassenangestellte hat wirklich keine Ahnung von Versicherungen. Es ist einfach kein Teil seiner Versicherung. Die Örag hat einen guten Namen und die Bedingungen lassen sich soweit auch ganz gut lesen. Der Irrglaube kommt daher, dass viele dieser Geschädigten Menschen Schäden nach dem Motto „ich hatte noch nie einen Schaden, aber muss ja irgendwie meine Versicherung nutzen“ abrechnen möchten. Hier solltet ihr definitiv auf euer Bauchgefühl hören. Kündigen darf übrigens nach einem Schaden sowohl Versicherer als auch der Versicherungsnehmer. Ist in allen Sachversicherungen so.

Fuchur 20.03.2019 17:46
Ganz schön viel heile Welt, Herr Versicherungskaufmann Das mag vielleicht für Standardprodukte wie Hausrat und Kfz gelten, aber in solchen Nischen und bei hohen Beträgen geht es nur zu oft anders zu. Frage doch mal die vielen, die Ihre BU-Anbieter auf Leistung verklagen müssen und über viele Jahre prozessieren.
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